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Richtlinie Verbraucherbildung an allgemeinbildenden Schulen

Stellungnahme zur Richtlinie Verbraucherbildung an allgemeinbildenden Schulen

 

Schreiben des BM vom 26.09.2019, Aktenzeichen: 7032-0001-0901 9423B

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt die vorgesehene Richtlinie in der vorgelegten Form als notwendiges Instrumentarium für ein schulisches Querschnittsthema. Es handelt sich um eine notwendige Fortschreibung, die um die Bereiche Ernährung, Gesundheit, Finanzen, Verbraucherrechte und Digitales angepasst wurde. Die GEW unterstützt ausdrücklich die Einarbeitung von BNE im Zusammenhang mit dem wichtigen Thema Globalisierung.

Der Entwurf findet auch deshalb unsere Unterstützung, weil er dem im SchulG §1 Abs. 2 formulierten Auftrag von Schule Rechnung trägt, indem Verbraucherbildung als Querschnittsthema an allen Schulen und in allen Fächern Raum finden soll. Wir begrüßen sehr, dass nun in der Überarbeitung der Begriff "Bildung für nachhaltige Entwicklung, präzisiert wird, um so dem politischen Leitbild einer Nachhaltigkeit im Verständnis der UN Rechnung zu tragen.

Die GEW-Rheinland-Pfalz begrüßt ebenso, dass die Richtlinie "die Grundlage für die künftige Entwicklung und Überarbeitung von Richtlinien und Lehrplänen" (Seite 5 unten) sein soll. So kann sukzessive BNE in den Fächerkanon sämtlicher Schularten, aufgenommen werden, was aus unserer Sicht dringend geboten erscheint.

Die heranwachsende Generation benötigt zudem wachsende Kenntnisse, digitaler Kompetenzen und ein geschärftes Bewusstsein für die Mechanismen algorithmenbasierter Werbe- und Konsumstrategien. Verbraucher(daten)schutz muss deshalb ins Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler gehoben werden, als Kontrapunkt zum technisch verführerischen, rein fortschrittsgläubigen und deshalb naiven "everything goes".

 

 

Mainz, 12.11.2019

 

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
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Telefon:  06131 28988-15