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Entwurf einer Verwaltungsvorschrift „Richtlinie zur Förderung von schulischen Vorhaben zur Auseinandersetzung mit der Geschichte politischer Gewaltherrschaft, besonders des Nationalsozialismus“

Stellungnahme zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift „Richtlinie zur Förderung von schulischen Vorhaben zur Auseinandersetzung mit der Geschichte politischer Gewaltherrschaft, besonders des Nationalsozialismus“

 

Schreiben des BM vom 07.10.2019, Aktenzeichen: 9422 C – 51 111-34 (6)

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW Rheinland-Pfalz unterstützt die Planungen der Landesregierung, die Erinnerungskultur in Rheinland-Pfalz zu stärken. Zielsetzung und Programmatik des Vorhabens sind insgesamt zu begrüßen. Es ist bedeutsam, zukünftig allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu einer lebendigen Erinnerungskultur zu ermöglichen, damit die Demokratie gestärkt und dem Erstarken rechtspopulistischer Tendenzen begegnet werden kann.

Die GEW stimmt dem im Richtlinien-Entwurf angeführten Zweck der Förderung, der sich auf Artikel 33 der rheinland-pfälzischen Verfassung beruft, zu. Die konkreten Gegenstände zur Förderung, wie z. B. Schulfahrten zu Gedenkstätten oder Projektarbeiten mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen erachtet die GEW Rheinland-Pfalz als sinnvoll. In diesem Zusammenhang ist zu begrüßen, dass das Pädagogische Landesinstitut entsprechende Listen über Gedenkstätten etc. veröffentlichen und aktualisieren wird. Eine pädagogische Begleitung der Veranstaltungen durch das Pädagogische Landesinstitut und vor allem vor Ort sollte gewährleistet sein.

Der Planung, dass die Förderungen an bestimmte Voraussetzungen, wie das Vorliegen eines pädagogischen Konzeptes, gebunden sind, kann zugestimmt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die schulischen Vorhaben nachhaltig sind.

Die geplante Förderhöhe von 500,00 Euro je Vorhaben hält die GEW Rheinland-Pfalz für ausreichend.

 

Zu 4.3:

Auch im Fall einer Förderung durch andere Institutionen (z. B. gemeinnützige Vereine) sollte eine zusätzliche Förderung nach dieser Richtlinie möglich sein, falls die anderen Fördermittel zur Durchführung einer Maßnahme nicht ausreichen.

 

 

 

Mainz, 25.10.2019

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15