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Entwurf einer Verwaltungsvorschrift "Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes

Stellungnahme zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes

Schreiben des BM vom 01.08.2019, Aktenzeichen: 9211-51 001

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW Rheinland-Pfalz lehnt in dem Entwurf den Abschnitt 3.2 ab.

Begründung: Es handelt sich um einen gravierenden Eingriff in die pädagogischen und organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten von Schulen, wenn diese dazu verpflichtet werden, an zwei Nachmittagen (Dienstag und Donnerstag) oder in Ausnahmefällen an einem Nachmittag (Dienstag) keinen stundenplanmäßigen Unterricht oder andere Schulveranstaltungen anzusetzen. Von dieser Einschränkung sind insbesondere die Ganztagsschulen betroffen.

Den anderen Abschnitten des Entwurfes stimmt die GEW Rheinland-Pfalz zu.

 

Mainz, 18.09.2019

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15