Entwurf einer Verwaltungsvorschrift "Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes
Stellungnahme zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes
Schreiben des BM vom 01.08.2019, Aktenzeichen: 9211-51 001
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Die GEW Rheinland-Pfalz lehnt in dem Entwurf den Abschnitt 3.2 ab.
Begründung: Es handelt sich um einen gravierenden Eingriff in die pädagogischen und organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten von Schulen, wenn diese dazu verpflichtet werden, an zwei Nachmittagen (Dienstag und Donnerstag) oder in Ausnahmefällen an einem Nachmittag (Dienstag) keinen stundenplanmäßigen Unterricht oder andere Schulveranstaltungen anzusetzen. Von dieser Einschränkung sind insbesondere die Ganztagsschulen betroffen.
Den anderen Abschnitten des Entwurfes stimmt die GEW Rheinland-Pfalz zu.
Mainz, 18.09.2019