Schreiben des BM vom 11.03.2019, Aktenzeichen: 9211-51 002/30
Stellungnahme zum Entwurf der Landesverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften; Anhörung
Schreiben des BM vom 11.03.2019, Aktenzeichen: 9211-51 002/30
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Die Landesverordnung sieht vor, die Aufnahmevoraussetzungen an der Fachoberschule und am beruflichen Gymnasium für Schülerinnen und Schüler an Realschulen plus und integrierten Gesamtschulen anzugleichen. Die GEW begrüßt die überfällige Anpassung und die damit einhergehende Gleichbehandlung der Schüler*innen verschiedener Schularten.
Durch die Anpassung der Speicherfristen von personenbezogenen Daten soll die Erstellung einer aussagekräftigen Schülerbewegungsstatistik ermöglicht werden. Im Kontext der Transparenz und einer effektiven Schullaufbahnberatung, sowie einer entsprechenden Nachvollziehbarkeit der Wege von Schülerinnen und Schülern von verschiedenen Schulen, ist die leichte Anpassung der Speicherungsfristen von personenbezogenen Daten positiv zu bewerten.
Die GEW widerspricht der Änderung des §20 Absatz 4 ab…
„anstelle der Prüfung nach §21 kann auf Antrag der Unterricht in der gewünschten Schulart probeweise besucht werden. Die Klassenkonferenz entscheidet nach einer Beobachtung von mindestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn, spätestens nach einem Schulhalbjahr endgültig auf der Grundlage der §§ 64 und 66. Die Entscheidung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt, zuvor ist ihnen Gelegenheit zu einem Gespräch zu geben.“
Dieser Abschnitt ist vollständig zu streichen.
Begründung:
Die neue übergreifende Schulordnung sieht einen freiwilligen Übergang vom Gymnasium auf die Realschule plus nur noch zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende vor (§29, Abs. 2). Ausnahmefälle kann es geben. Diese Veränderung hat die GEW ausdrücklich begrüßt, denn sie verhindert den häufigen Schulartwechsel (Abschulung) innerhalb des ersten Schulhalbjahres in Klasse 7 und viele damit verbundene Nachteile für die betroffenen Schüler*innen sowie die schulische Organisation an vielen Standorten der Realschulen Plus. Warum diese Verbesserung an Schulen mit schulartübergreifender Orientierungsstufe nun wieder rückgängig gemacht werden soll, erschließt sich uns nicht.
Ein freiwilliger oder erzwungener Wechsel erscheint uns, wenn denn nötig, am Schuljahresende am sinnvollsten, akzeptabel in gewisser Weise zum Schuljahreshalbjahr, da zum dortigen Einstellungstermin ggf. eine Verbesserung der Personalisierung an der Realschule Plus möglich wäre und für die betroffenen Schüler*innen ein Neustart leichter zu ermöglichen ist, aber auf keinen Fall mitten im Schulhalbjahr.
Mainz, 18.04.2019