Zum Inhalt springen

Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) auf Abiturzeugnissen

Stellungnahme zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung des „Gemeinsa-men Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) auf Abiturzeugnissen


Schreiben des BM vom 19.06.2018, Aktenzeichen: 9411 C – Tgb.Nr. 644/18
 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW begrüßt die geplante Aufnahme der vorgeschlagenen Regelung bezüglich des Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in die Verwaltungsvorschrift „Abiturzeugnisse an Gymnasien, beruflichen Gymnasien, Kollegs, Abendgymnasien und Integrierten Gesamtschulen“. Positiv ist insbesondere zu bewerten, dass durch die Umsetzung der Änderungen aus der „Übergreifenden Schulordnung“ (Fassung vom 24. April 2018, § 63) und der damit verbundenen Absprachen der KMK eine bundesweit weitgehend einheitliche Einstufung ermöglicht wird.

 

 

Mainz, 04.09.2018

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15