Schreiben des BM vom 19.06.2018, Aktenzeichen: 9411 C – Tgb.Nr. 644/18
Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) auf Abiturzeugnissen
Stellungnahme zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung des „Gemeinsa-men Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) auf Abiturzeugnissen
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Die GEW begrüßt die geplante Aufnahme der vorgeschlagenen Regelung bezüglich des Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in die Verwaltungsvorschrift „Abiturzeugnisse an Gymnasien, beruflichen Gymnasien, Kollegs, Abendgymnasien und Integrierten Gesamtschulen“. Positiv ist insbesondere zu bewerten, dass durch die Umsetzung der Änderungen aus der „Übergreifenden Schulordnung“ (Fassung vom 24. April 2018, § 63) und der damit verbundenen Absprachen der KMK eine bundesweit weitgehend einheitliche Einstufung ermöglicht wird.
Mainz, 04.09.2018
55116 Mainz