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Entwurf der Landesverordnung zur Änderung der Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung und der Schullaufbahnverordnung

Stellungnahme zum Entwurf der Landesverordnung zur Änderung der Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung und der Schullaufbahnverordnung

 

Schreiben des BM vom 09.03.2018, Aktenzeichen: 9216 – Tgb.-Nr. 1199/18

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW fordert schon lange die Änderung der Wechselprüfungsverordnung. Daher begrüßen wir die Vorlage des Bildungsministeriums und die hier vorgesehenen Neuregelungen, die insbesondere aufgrund der Rechtsprechung einer raschen Umsetzung bedürfen. Allerdings erwarten wir weitere darüberhinausgehende Änderungen dieser Verordnungen im Rahmen umfassender Neuregelungen, die sich nach unserer Kenntnis derzeit im Bildungsministerium in Vorbereitung befinden.

Die GEW möchte in diesem Zusammenhang erneut darauf hinweisen, dass im Rahmen der Wechselprüfungen zur Sicherung der Qualität der Weiterqualifikation für Mentor*innen, Fachleiter*innen und Wechsel-prüfungsabsolvent*innen dringend Ermäßigungen des Stundendeputats gewährt werden müssen.

 

Zu Artikel 1 Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung

Die GEW begrüßt, dass das Bildungsministerium mit der Neuregelung der Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung dem Fachkräftemangel im Grundschulbereich und den zurückgehenden Bewerberzahlen an Studienseminaren für das Grundschullehramt Rechnung trägt.

 

Zu § 2 Übersicht über die einzelnen Wechselprüfungen

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt insbesondere, dass Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen, welche an Integrierten Gesamtschulen oder Realschulen plus eingesetzt sind, die Möglichkeit erhalten, durch die geplanten Änderungen der Wechselprüfungsbestimmungen mit einem zumutbaren Aufwand die Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus erwerben zu können.

 

Zu § 30 Zulassungsvoraussetzungen

Zu Abs. 1 Nr. 1b

In der Erweiterung des Personenkreises zur Zulassung für die Wechselprüfung III sehen wir eine angemessene Möglichkeit zur Behebung des derzeitigen Personalbedarfs an Grundschulen. Die Eröffnung der Möglichkeit der Wechselprüfung für Lehrkräfte aus anderen Lehrämtern ohne grundschulrelevantes Fach, wenn Deutsch oder Mathematik schwerpunktmäßig unterrichtet wurden, befürworten wir.

Diese Möglichkeit in Abhängigkeit vom Personalbedarf an Grundschulen zu eröffnen, ist unseres Erachtens nach sinnvoll.

 

Zu Abs. 1 Nr. 3a

Wir begrüßen, dass alternativ zum Studium der Module 7, 8, 9 und 10 an den Universitätsstandorten Landau und Koblenz der Universität Koblenz-Landau eine fachdidaktische und berufspraktische Ausbildung auch an den Studienseminaren stattfinden soll.

 

 

Mainz, 12.04.2018

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15