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Änderung der Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen“; Anhörung

Stellungnahme zur Änderung der Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen“; Anhörung

 

Schreiben des BM vom 11.04.2018, Aktenzeichen: 9211-51 00252/30

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt die Änderung der Verwaltungsvorschrift, da die Bildung eines Krisenteams an allen Schulen angebracht ist. Bisher wurden auf freiwilliger Grundlage erst an ca. 1.700 Schulen Krisenteams gebildet. Das ist nicht ausreichend.

Außerdem hält die GEW es für sinnvoll, die Krisenteams steuernd und qualifizierend zu begleiten. Schwerpunkte könnten sein:

  • Abgestimmte Inhalte.
  • Abgestimmte Fortbildungen.
  • Regelmäßiger Austausch der Teams zu jährlichen Fachtagungen.
  • Anrechnungen für die Teamleitung.

 

Mainz, 07.05.2018