Schreiben des BM vom 06.12.2017 Az.: 9216 – Tgb.-Nr. 1184/17
Entwurf der Zweiten Landesverordnung zur Änderung von Landesverordnungen über die Anerkennung von Hochschulprüfungen für Lehrämter
Stellungnahme zum Entwurf der Zweiten Landesverordnung zur Änderung von Landesverordnungen über die Anerkennung von Hochschulprüfungen für Lehrämter
Für die GEW Rheinland-Pfalz sind viele der im Entwurf enthaltenen Änderungen nachvollziehbar und sinnvoll.
Die GEW begrüßt, dass nun das Fach Gesundheit als berufliches Fach eingeführt wird. Das Bildungsministerium bringt in seiner Begründung die immer wichtigere Rolle des Faches Gesundheit an berufsbildenden Schulen an. Das Studienfach Gesundheit wird dementsprechend im lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengang für das Lehramt an berufsbildenden Schulen als berufliches Fach eingeführt. Das entsprechende Studienangebot stellt die TU Kaiserslautern.
Die GEW nimmt die Einführung des Faches Gesundheit jedoch zum Anlass, um ihre langjährige Forderung nach einem Studiengang für das berufliche Fach Sozialpädagogik für das Lehramt an berufsbildenden Schulen an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz erneut einzubringen. Der Stellenwert des beruflichen Fachs Sozialpädagogik ist noch höher zu bewerten, als der des Faches Gesundheit. Denn für das Fach Sozialpädagogik wird eine deutlich höhere Anzahl an Lehrkräften gebraucht. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Der intendierte Ausbau der Kinderbetreuung ist nicht zuletzt durch das Fehlen von qualifiziertem pädagogischem Personal gefährdet.
Die GEW begrüßt im vorliegenden Entwurf insbesondere die Veränderungen hinsichtlich der vorgesehenen Flexibilisierungen der Prüfungsvoraussetzungen, sofern die Studierenden in bi- oder multinationalen Studiengängen eingeschrieben sind bzw. sofern internationale Kooperationsvereinbarungen bestehen (siehe §5 (14) und §6 (4)).
Ebenfalls positiv zu bewerten ist das Eingehen auf gesellschaftliche Veränderungen, die sich in den Bildungswissenschaften und den Fachdidaktiken niederschlagen sollen, da die Themenbereiche Heterogenität, Inklusion und Förderdiagnostik aufgenommen werden (siehe Anlage 1 des Entwurfs).
Mainz, 26.01.2018
55116 Mainz