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Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung I/2018 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 15. Januar 2018

Stellungnahme zum Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung I/2018 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 15. Januar 2018

Schreiben des BM vom 25.10.2017 Az.: 9217 – Tgb.Nr. 1175/17

Die GEW nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab. Es muss selbstverständ­lich sein, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Ver­zögerung in der zweiten Phase fortführen können.

Dass junge Menschen zwar auf ein Lehramt studieren dürfen, aber den zweiten Teil ihrer Ausbildung nicht absolvieren können, ist nicht nur ungerecht, sondern auch eine volkswirtschaftliche Verschwen­dung von Ressourcen. Das Land Rheinland-Pfalz hat, zusammen mit den anderen Bundesländern, das Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte und trägt somit als öffentlicher Arbeitgeber diese Ver­antwortung für die angehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.

Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, sondern die Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber, welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, ist die zwingende Antwort auf den derzeitigen sowie zukünftigen Bedarf an den Schulen. Dies gilt ebenfalls für die vom Landesprüfungsamt anerkannten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Die entsprechenden Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.

 

Mainz, den 13.11.2017

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15