Schreiben des MWWK vom 06.07.2017 Az.: 15309 / Tgb.Nr. 2049/17
Entwurf eines Landesgesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Stellungnahme zum Entwurf eines Landesgesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Die GEW nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt grundsätzlich, dass das Akkreditierungsverfahren stärker hoheitlicher Kontrolle unterzogen wird. Zudem begrüßt die GEW die Absicht einen Rahmen zu schaffen um die Qualität und Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse zu gewährleisten. Ob dies mit der neuen „Stiftung Akkreditierungsrat“ allerdings gewährleistet wird daran bestehen erheblich Zweifel.
Begrüßenswert ist der Versuch die Akkreditierungskosten zu reduzieren. Die GEW erwartet zum einen, dass von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht wird, zum anderen aber, dass das Land Rheinland-Pfalz für die Akkreditierungskosten aufkommt, diese nicht von den unterfinanzierten Hochschulen des Landes getragen werden müssen.