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Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung IV/2017 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. November 2017

Stellungnahme zum Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung IV/2017 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. November 2017

Schreiben des BM vom 13.07.2017 Az.: 9217 – Tgb.Nr. 1162/17

Die GEW nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab. Es muss selbstver­ständlich sein, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitli­che Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können.

Dass junge Menschen zwar auf ein Lehramt studieren dürfen, aber den zweiten Teil ihrer Ausbildung nicht absolvieren können, ist nicht nur unge­recht, sondern auch eine volkswirtschaftliche Verschwen­dung von Ressourcen. Das Land Rheinland-Pfalz hat, zusammen mit den anderen Bundesländern, das Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte und trägt somit als öffentlicher Arbeitgeber diese Ver­antwortung für die angehenden Lehramtsanwärterin­nen und Lehramtsanwärter.

Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, sondern die Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber, welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, ist die zwingende Antwort auf den derzeitigen sowie zukünftigen Bedarf an den Schulen. Dies gilt ebenfalls für die vom Landesprüfungsamt anerkannten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Die entsprechenden Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.

Besonders kritisiert die GEW die Fachhöchstzahl für das Fach Ethik. Wenn an den Schulen endlich ein paralleles und gleichberechtigtes Angebot von Ethik und Religion eingeführt würde, so würden sich auch deutlich mehr Schülerinnen und Schüler für Ethik entscheiden. Da die Fachhöchstzahlen auch mit den in diesem Fach unterrichteten Stunden begründet werden, steht dies somit in einem kausalen Bezug zuei­nander und zeigt die ungerechtfertigte Bevorzugung des Faches Religion gegenüber Ethik auf.

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15