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Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung II/2017 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. Mai 2017

Stellungnahme zum Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung II/2017 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. Mai 2017

Schreiben des BM vom 24.02.2017, Az.: 9217 – Tgb.Nr. 1131/17

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab. Es muss selbstverständlich sein, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können.

Dass junge Menschen zwar auf ein Lehramt studieren dürfen, aber den zweiten Teil ihrer Ausbildung nicht absolvieren können, ist nicht nur ungerecht, sondern auch eine volkswirtschaftliche Verschwendung von Ressourcen. Das Land Rheinland-Pfalz hat, zusammen mit den anderen Bundesländern, das Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte und trägt somit als öffentlicher Arbeitgeber diese Verantwortung für die angehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.

Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, sondern die Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber, welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, ist die zwingende Antwort auf den derzeitigen sowie zukünftigen Bedarf an den Schulen. Dies gilt ebenfalls für die vom Landesprüfungsamt anerkannten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Die entsprechenden Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.

Besonders kritisiert die GEW die Fachhöchstzahl für das Fach Ethik. Wenn an den Schulen endlich ein paralleles und gleichberechtigtes Angebot von Ethik und Religion eingeführt würde, so würden sich auch deutlich mehr Schülerinnen und Schüler für Ethik entscheiden. Da die Fachhöchstzahlen auch mit den in diesem Fach unterrichteten Stunden begründet werden, steht dies somit in einem kausalen Bezug zueinander und zeigt die ungerechtfertigte Bevorzugung des Faches Religion gegenüber Ethik auf.

Unabhängig von unserer grundsätzlichen Kritik am Erlass einer Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung sehen wir durchaus die eigentliche Ursache des Problems im Bereich der zu geringen Kapazitäten an den Studienseminaren der allgemeinbildenden Schulen.

Es muss also vorrangig sichergestellt werden, dass alle Absolventinnen und Absolventen eines Studiums für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ohne zeitliche Verzögerung ihr Referendariat an einem Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ableisten können. Zu geringe Kapazitäten an den Studienseminaren für die allgemeinbildenden Schulen dürfen keinesfalls zu Lasten der angehenden Berufsbildnerinnen und Berufsbildner gehen, vielmehr sind die Kapazitäten dort dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15