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Verwaltungsvorschrift "Wahlpflichtfächer an Integrierten Gesamtschulen"

Stellungnahme zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift "Wahlpflichtfächer an Integrierten Gesamtschulen"

Schreiben des BM vom 28.01.2017, Az.: 9411 B – Tgb.Nr. 2502/17

Die GEW nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Das Wahlpflichtfachangebot an einer IGS ist für die Schulart und  ihre Akzeptanz bei Schüler*innen (SuS) und Eltern von eminenter Bedeutung. Die Wahl eines Faches nach Interesse oder Neigung, die Zusammenarbeit mit Mitschüler*innen in einem „Raum“ ohne äußere Leistungsdifferenzierung und primärer Fokussierung auf den Abschluss, wirken positiv auf die Leistung,  auf die (Selbst-) Zufriedenheit der SuS und  auch auf ihr Selbstbewusstsein. Die Heterogenität der Schülerschaft an der IGS erfordert allerdings auch ein breites heterogenes Angebot von Wahlpflichtfächern.

Der vorliegende Entwurf der VV trägt diesem Grundsatz Rechnung. Er gibt einen angemessenen Ordnungsrahmen für alte und neue Wahlpflichtfächer, der für eine notwendige  Vereinheitlichung sorgt und unkontrolliertem Wildwuchs in diesem Bereich Einhalt gebietet (Ziffer 6.3). Zum anderen sind die Vorgaben zu den schon existierenden, historisch gewachsenen schuleigenen Wahlpflichtfächern inhaltlich und vom Zeitrahmen her gesehen umsetzbar (Ziffer 6.4).

Die eigenständige Schwerpunktsetzung der Schulen wird nicht in Frage gestellt. Dies begrüßt die GEW Rheinland-Pfalz  ausdrücklich.

Anmerkungen:

Zu Ziffer 2.3:

Bei Jahrgangsbreiten von etwa 110 SuS bei vierzügigen IGSen ergibt sich eine durchschnittliche Kursgröße von 18 SuS. Durch organisatorische und mediale Vorgaben, durch oft geringe Kursgrößen bei den 2. Fremdsprachen ergeben sich unausgewogene Verteilungen. Deshalb sollte die Schulbehörde bei Überschreitung der Messzahl der Wahlpflichtfächer im Sinne der pädagogischen Möglichkeiten der Schule agieren.

Der als „Schwerpunkt“ in der Anlage im 4. Themenfeld aufgeführte Praxistag sollte dort gestrichen werden, da er zwar notgedrungen innerhalb der WPF-Stunden stattfindet, aber kein Pflichtfach ist. Er kann dann auch nicht als WPF-Angebot gezählt werden.

Zu Ziffer 6.2:

Um dieser berechtigten Anforderung genügen zu können, muss es Unterstützung durch Angebote des Pädagogischen Landesinstituts geben. Dies fehlt gänzlich. Im Veranstaltungskatalog für das 1. Halbjahr 2017 gibt es den Ordnungsbegriff „Wahlpflichtfach“ nicht mehr. Angeboten werden für IGS-Lehrkräfte nur Fortbildungen in den drei Bereichen der WPF-Fächer der Realschule Plus (TUN, HUS, WUV).

Zum Anhang (Zu Ziffer 2.3):

Im Fach Darstellendes Spiel, das an vielen IGSen inzwischen einen festen Platz hat bzw. gerne eingeführt werden würde, fehlen ausgebildete Lehrkräfte. Die Wartelisten für die Ausbildung erfordern zusätzliche Weiterbildungslehrgänge des PL für DS.

Bei den „Schwerpunkten“ fehlt das Fach „Hauswirtschaftslehre“, das an vielen Schulen angedockt an die Themenfelder 4, 6 oder 7 zu finden ist.

Zu Ziffer 7:

Die hier aufgeführten Aussagen zur Differenzierung bilden ein begrüßenswertes Gegengewicht zu Tendenzen, die Auswahl des Wahlpflichtfaches als Grundlage von abschlussbezogener Klassenbildung zu benutzen.

 

 

Mainz, 20.02.2017

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15