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Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot

Stellungnahme zum Entwurf der Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot

Schreiben des BM vom 31.01.2017, Az.: 9303 – 51 100

Die GEW nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

 

Grundsätzliche Einschätzung:

Die Festlegung von Schulgröße und die Benennung von Ausnahmeregelungen sind unter Berücksichtigung des Schulgesetzes §13 nachzuvollziehen.

In der gesamten Ausführung fehlen jedoch Hinweise darauf, wie dem inklusiven Gedanken Rechnung getragen wird. (z.B. bei den Entfernungen)

Zu den einzelnen Aspekten des Entwurfs:

3.         
Beispiele dafür, wann ein schulisches Bedürfnis danach besteht, „als Grundschule unterhalb der Mindestgrenze bestehen zu bleiben“, fehlen.

3.1         
Neben den zu prüfenden Erfahrungswerten für den Wechsel zu Ganztags- und Schwerpunktschulen sind ebenso die abgebenden Einrichtungen, wie z.B. Kita und Hort in den Blick zu nehmen.

3.2         
Von Beginn an sollten auch die ortsansässigen Träger außerschulischer Angebote wie z.B. Vereine, Kirchengemeinden usw. in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden.

3.3.1     
Die maximale Fahrtzeit von angegebenen 30 Minuten ist insbesondere für Schüler*innen der Eingangsstufe in der Grundschule zu lang, zumal die Entfernung von der Wohnadresse zur nächsten öffentlichen  Haltestelle nicht berücksichtigt wird.

3.3.3.    
Prüfungsrelevante Indikatoren außerschulischer Angebote, wie z.B. Bücherei, bestehende Betreuungsanagebote vor und nach den unterrichtlichen Kernzeiten und bauliche Gegebenheiten, sollten hinzugefügt werden.

3.4         
Die Begrifflichkeit für ein „dringendes öffentliches Interesse für die Aufhebung dieser Grundschule“ ist inhaltlich differenzierter auszuführen.

Aus Sicht der GEW Rheinland-Pfalz sollten die genannten Ergänzungen in den Entwurf eingearbeitet werden.

 

 

Mainz, 20.02.2017

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15