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Aktualisierung des Orientierungsrahmens Schulqualität (ORS)

Stellungnahme zur Aktualisierung des Orientierungsrahmens Schulqualtiät (ORS)

Schreiben des BM vom 20.10.2016

Die GEW nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW begrüßt die nach knapp 10 Jahren notwendige Modifikation des Orientierungsrahmens Schul-qualität (ORS). Dass nun die Diversität der Gesellschaft und die Notwendigkeit veränderter Bildungs-inhalte in einer mehr und mehr digitalisierten Welt berücksichtigt wird, war durchaus überfällig.

Die Straffung und Neustrukturierung zur leichteren Nutzung des ORS sind aus Sicht der GEW positiv zu bewerten. Erfreulich sind insbesondere die klare und logische Struktur des Bereichs "Unterricht" und die Aufnahme der Dimensionen "Fachlichkeit und Kompetenzerwerb" und "Etablierung einer schulweiten Feedbackkultur".

In Folge der Auflösung der AQS wird nun die Notwendigkeit einer schulinternen, kontinuierlichen Qualitätsentwicklung deutlich beschrieben. Umfang und inhaltliche Ausgestaltung des ORS eignen sich als Grundlage für die Qualitätsarbeit an Schulen. Um jedoch den begrüßenswerten Zielsetzungen für gute Schule und guten Unterricht gerecht werden zu können, ist es unbedingt notwendig, sowohl dem pädagogischen Schulleitungspersonal als auch den in Steuerungsgruppen arbeitenden Kolleg_innen die notwendigen Zeitressourcen durch Anrechnungsstunden zu gewähren. Die herausfordernden Aufgaben sind ansonsten im Kontext der neuen gesellschaftlichen Entwicklungen wie Migration, Inklusion etc. nicht zu leisten.

Bei der Einbeziehung der Ergebnisse der Bildungsforschung sollte insbesondere auch auf die Ergebnisse der neueren Hirnforschung im Hinblick auf erfolgreiches Lernen und erfolgreiche Lernstrategien hingewiesen werden.

Der gesamte Bereich "Unterricht" ist mit Blick auf die Aktivitäten der Lehrerinnen und Lehrer formuliert. Aus Sicht der GEW kommt dadurch zu wenig zum Tragen, dass sich guter Unterricht durch die Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler auszeichnet. Dies ist insbesondere in allen offenen Unterrichtsformen der Fall. Die GEW wünscht deshalb, dass dies zumindest in den Eingangstext zum Bereich "Unterricht" aufgenommen wird.

Ausdrücklich zu begrüßen ist aus gewerkschaftlicher Sicht die inhaltliche Ausgestaltung des Bereiches "Schulleitung und Schulmanagement" hinsichtlich der Betonung der Zusammenarbeit und Information von ÖPR und Kollegium.

Im Bereich "Professionalität der in Schule tätigen Personen" (bzw. "Professionalität des pädagogischen Personals" - diese Begrifflichkeit ist im Inhaltsverzeichnis verwendet) ist für uns sehr erfreulich, dass Bildung und Erziehung als gleichwertige Aufgabenfelder des pädagogischen Handelns der Lehrkräfte angesehen werden.

Die Berufs- und Studienorientierung wird im Rahmen der Gestaltung von Übergängen in andere Bildungs-einrichtungen und in das Berufsleben nun begrüßenswerterweise deutlicher eingefordert und regionale Kooperationen mit BA und dem Arbeitskreis Schule-Wirtschaft für alle Schularten im Sekundarstufenbereich erwartet. So sind auch die Berufspraktika für alle Schularten aufgeführt. Die GEW sieht dies auch als Möglichkeit, das Bewusstsein für Bildungsgänge innerhalb des Systems der Berufsbildenden Schulen zu schärfen.

Erfreulich für die GEW im neuen ORS ist weiterhin, dass die Lehrkräfte- und Schülergesundheit kein rein individuumsbezogenes Thema ist, sondern grundsätzlich auf Schulebene angesiedelt ist. Besonders positiv zu bewerten ist der Hinweis, dass in Abstimmung mit dem Schulträger ein gesundes Ernährungsangebot vorzuhalten ist.

Im Bereich "Schulische Qualitätsentwicklung" sollte zur Konkretisierung des Begriffs "Schule" die Gesamtkonferenz als das Gremium, bei dem die Verantwortung für die Qualitätsarbeit der Schule liegt, aufgenommen werden.

Die GEW begrüßt, dass die Verantwortung für die Qualitätsprozesse, die Zielsetzungen und die Evaluation nun auf die Schule übertragen ist. Dass diese Prozesse über Zielvereinbarungen zwischen der Schule und der Schulaufsicht gesteuert werden sollen, wie im Eingangstext formuliert, halten wir für problematisch. Die Verständigung auf Ziele sollte grundsätzlich schulintern erfolgen. Dabei sollte die Schulaufsicht lediglich die schulaufsichtliche Funktion der Prüfung und ggf. Nachsteuerung haben. Auch im Merkmal "Abschluss von Zielvereinbarungen" lehnen wir eine Vereinbarung mit der Schulaufsicht ab und wünschen auch hier die interne Verständigung auf Ziele im Sinne einer Selbstverpflichtung der Schule.

Bei der schulinternen Erhebung von Daten im Sinne der Selbstevaluation sehen wir die Gefahr, dass bei der Zusammenstellung der Verfahren und Instrumente (z.B. auf der Basis von InES) bei mangelnder Fachlichkeit in den Kollegien die Datenerhebung und Datenanalyse nicht qualitätsvoll und sachgerecht erfolgt.

Mainz, 05.12.2016

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15