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Entwurf der Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen“

Stellungnahme zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen“

 

Schreiben des BM vom 15.07.2024, Az.: 7010-0005#2023/0001-0901 9211

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW RLP begrüßt die Neuerungen in der vorgelegten Entwurfsfassung. Es ist eine zukunftsorientierte Blickweise, die „besonderen räumlichen Gegebenheiten in Schulen und die möglichen besonderen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler voranzustellen“ (Entwurfsfassung VV „Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen“, Anschreiben S.6) mit Blick auf die Ausweitung der Inklusion auf alle Schulen. 

Wir unterstützen die Weiterentwicklung der Brandschutzorganisation in Schulen zum besseren Schutz der Schulgemeinschaft, sowie das Reagieren des Bildungsministeriums auf die Handlungsempfehlung aus dem Zwischenbericht der Enquete Kommission EK 18/1 3 „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe“. 

Mit Blick auf den Schulalltag machen wir auf folgende Aspekte in den genannten Abschnitten aufmerksam:

2.3 

Die unter 2.3 genannten Kriterien sind nicht nur für Schülerinnen, sondern auch für Eltern, Lehrkräfte und andere Beschäftigte relevant.

Die von der Unfallkasse geschulten Sicherheitsbeauftragten sollten in der Vorschrift stärkere Berücksichtigung finden.

Auf die Rolle des Schulträgers im Hinblick auf Installation von geeigneten Alarmierungsanlagen in allen Gebäudeteilen und Notwegekonzepten sollte hier ausdrücklich verwiesen werden.

2.7 

Die hier neu enthaltenen Dokumentationspflichten sind zwar sinnvoll, das halbjährliche Intervall allerdings in der Praxis schwer umzusetzen.

Es sollte auf jeden Fall auch eine Alarmierungsmöglichkeit ohne Strom bestehen.

2.9 

Eine jährliche Übung des Krisenteams ist sicherlich sinnvoll, um auf Veränderungen im schulischen Umfeld reagieren zu können und damit die angesprochenen Maßnahmen ergreifen zu können.

3.3 

Wir bitten darum, statt auf das Feststellen der Anwesenheit von Klassen eher auf die Anwesenheit der von der Lehrkraft betreuten Schüler:innen zu verweisen. „Die Lehrkraft stellt die Vollzähligkeit der Schülerinnen und Schüler fest und …“ 

3.4 

Wir weisen darauf hin, dass hier ein Abweichen von der bisherigen Praxis vorliegt, welche inhaltlich kommuniziert werden muss.

Die Einsatzkoordination vor Ort erfolgt weiterhin durch die Polizei. Im Dialog mit dem Krisenteam der Schule sollte sie entscheiden, wie vorgegangen wird. Ob ein Sammeln am üblichen Sammelplatz, nachdem die Gefahr beendet ist, sinnvoll ist, erschließt sich uns nicht, da wir es hier je nach Situation mit Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation zu tun haben, so dass uns eine dezentrale Erfassung durch die Polizei als geeigneter erscheint.

 

Mainz, den 17.09.2024 

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15