Entwurf der Dritten Landesverordnung zur Änderung laufbahn-, ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften für Lehrämter
Stellungnahme zum Entwurf der Dritten Landesverordnung zur Änderung laufbahn-, ausbildungs-und prüfungsrechtlicher Vorschriften für Lehrämter
Schreiben des BM vom 28.06.2024, Az.: 0341-0001#2024/0001-0901 9227
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
1. Das Bestreben zur Normierung der Sondermaßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften an Förderschulen ist
zu begrüßen.
Der aktuelle längerfristige Bedarf in den Schwerpunkten sonderpädagogischer Förderung Lernen und dem
Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung sozial-emotionale Entwicklung erfordert zeitnah umzusetzende
Maßnahmen. Eine Erweiterung auf den Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung ist vor dem
Hintergrund der stark steigenden Anzahl an Schüler:innen mit Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
sinnvoll. Wir befürworten ebenso die zielgruppenspezifische Ausweitung der zu wählenden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
der drei Fortbildungsinstitute. Hier soll gewährleistet werden, dass die notwendigen
Grundlagen für den Einsatz in Inklusion und Förderschule Bestandteil sind.
2. Die Reduzierung auf ein statt zwei für das Lehramt an Realschulen plus geeignetem Fach, für das ein Abschluss
nachgewiesen werden muss, ist eine begrüßenswerte Erweiterung der Sondermaßnahme zur Gewinnung
von Lehrkräften an Realschulen plus. Die GEW hat seit Jahren angemahnt, dass sich die Situation
an den Realschulen plus dramatisch verschlechtert und nun hat er sich weiter verschärft. Es ist dringend
notwendig, hier Maßnahmen zu ergreifen.
3. Die Weiterentwicklung der Curricularen Struktur an die sich verändernden Anforderungen von Inklusion,
digitale Bildung, Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung sind längst überfällig. Hier
bleibt zu beobachten, ob sich die Veränderung der Curricularen Strukturen im Sinne einer gestärkten Handlungssicherheit
der Lehrkräfte auch in der Praxis bemerkbar machen. Dies gilt es von Landesseite zu evaluieren.
4. Begrüßenswert ist die Normierung des Anspruchs und der Modalitäten für die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes
und der pädagogischen Zusatzausbildung in Teilzeit. Die geschaffene Regelung erleichtert es
Familien und Menschen mit einer Schwerbehinderung ihr Referendariat erfolgreich zu absolvieren und können
sich positiv auf die Reduzierung des Fachkräftemangels auswirken. Die beginnende Modularisierung im
Rahmen der Studienseminare der Zukunft soll hier die benötigte Flexibilität bieten. Es muss evaluiert werden,
inwiefern die Vermittlung der Querschnittsthemen Inklusion, digitale Bildung, Demokratiebildung und
Bildung für nachhaltige Entwicklung gewährleistet bleibt. Sehr wichtig ist, dass die Möglichkeit des Vorbereitungsdienstes
in Teilzeit nun klar für alle Studienseminare verankert wurde.
5. Die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten für Anwärter:innen mit nur einem künstlerischen Fach ist ausdrücklich
aufgrund des bestehenden Lehrkräftemangels zu begrüßen. Hier sollten jedoch die gestiegenen
Anforderungen auf Seiten der Fachleiter:innen beachtet und für eine Entlastung gesorgt werden.
Kritisch bewertet die GEW Rheinland-Pfalz jedoch, dass das Beteiligungsverfahren zu einer Vorlage wieder sehr
kurzfristig erfolgt. Eine Beteiligung der Personalvertretung, Gewerkschaft und Verbände sollte so rechtzeitig erfolgen,
dass noch Einfluss auf die Entwürfe und die damit verbundenen Entscheidungsprozesse genommen werden
kann.
Mainz, den 23.08.2024