Landesverordnung über Fachschulen mit den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Gestaltung, Hauswirtschaft, Technik und Wirtschaft (FS-LVO)
Fachschulen gehören in Deutschland zum System der beruflichen Fortbildung, das in der Regel auf den Abschluss einer anerkannten dualen Berufsausbildung aufbaut. Sie bieten in Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern auf der Grundlage der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen vom 7. November 2011 in der jeweils geltenden Fassung in der Regel Qualifikationen auf der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe an, die § 53 c des Berufsbildungsgesetzes entspricht. Die Fachschulen verleihen damit neben den spezifischen Berufsbezeichnungen, auf die sich die Länder in der genannten Rahmenvereinbarung für die zweite berufliche Fortbildungsstufe verständigt haben auch die besondere Bezeichnung des „Bachelor Professional“.
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung: Wir begrüßen die Anpassungen der FS-LVO in RLP an die KMK-Vorgaben. Die Gliederungsebenen beim Aufbau der Fachschule von den bundesweit vorgesehenen Fachbereichen bis zu den Fachrichtungen werden nun eingehalten. Auch wenn es eine zusätzliche institutionenbezogene Schwerpunktbildung in den Fachrichtungen der Fachbereiche der Fachschulen als dritte Gliederungsebene künftig nicht mehr geben soll, so wird den Fachschulen stattdessen unter bestimmten Rahmenbedingungen erlaubt, besondere fachrichtungsbezogene Lernmodule zur spezifischen Vertiefungsmöglichkeit anzubieten.
Damit werden besondere Schwerpunktsetzungen in der beruflichen Weiterbildung ermöglicht und es können standortspezifische Ausbildungsschwerpunkte gesetzt werden. Die Fachschulen können so stärker kooperieren, um den Schüler:innen ein möglichst breites Spektrum an beruflichen Fortbildungen anbieten zu können. Durch dieses Baukastenprinzip können sich die Fachschüler:innen landesweit die für sie passende Fortbildung zusammenbauen. Die Abschaffung der abschließenden Leistungsfeststellungen begrüßen wir besonders, da somit die Kolleg:innen an den Fachschulen von einer großen Belastung durch Prüfungstätigkeiten befreit werden. Durch die Abschaffung von Schwerpunkten wird ein Rückgang der Anzahl der Eingangsklassen erwartet. Wir fordern diese prognostiziert freiwerdenden Ressourcen für die Verbesserung der Unterrichtsversorgung und explizit auch für Teilungsstunden zur Verfügung zu stellen. Die GEW fordert, dass, wie es in einigen anderen Bundesländern bereits üblich ist, die Schüler:innen in den Fachschulen als Studierende bezeichnet werden, um u.a. auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass hier die Absolvent:innen die Berufsbezeichnung „Bachelor Professional“ führen können und um die Wertigkeit des Abschlusses zu unterstreichen.