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Stellungnahme zum Entwurf eines Landesgesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung: Die GEW Rheinland-Pfalz hat keinerlei Bedenken bei den angedachten Veränderungen. Grundsätzlich muss allerdings festgehalten werden und wird von der GEW gefordert, dass grundlegende Eigenschaften digitaler Prozesse eingehalten werden.

Stellungnahme zum Entwurf eines Landesgesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes;

Anhörung externer Stellen gemäß den §§ 27 und 28 der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO)

Schreiben des MdI vom 14.02.2024, Aktenzeichen: 0530-0006#2022/0001-0301 313

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW Rheinland-Pfalz hat keinerlei Bedenken bei den angedachten Veränderungen.

Grundsätzlich muss allerdings festgehalten werden und wird von der GEW gefordert, dass grundlegende Eigenschaften digitaler Prozesse eingehalten werden:

Die Beteiligungsrechte der Personalräte müssen gewährleistet bleiben. Dazu gehört z.B. auch, dass digitale Verfahren nur mit Zustimmung der Personalräte erfolgen dürfen.

Die Sicherheit und die Anwendungsfreundlichkeit der Verfahren müssen hoch sein.

Sinnvoll wird vermutlich für die Personalräte ein landesweit einheitliches Verfahren sein, da Schulen nur selten in der Lage sein werden, sichere Verfahren aufzubauen (eine E-Mail stellt kein sicheres Verfahren dar). Auch wird so die stufenübergreifende Personalratsarbeit ermöglicht.

Mainz, 22.03.2024

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15