Stellungnahme zum Entwurf einer Landesverordnung über die dreijährige Berufsfachschule
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung: Wir begrüßen, dass nun durch eine Landesverordnung die beiden bisherigen Landesverordnungen abge- löst werden. Dies führt zu mehr Klarheit und Einheitlichkeit für die vier BBS-Standorte. Darüber hinaus sehen wir es als positiv an, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Bewerber:innen keine Berufsreife bedingt, sondern dass die verantwortliche Einschätzung der ausbildenden Schule maßgeblich für die Aufnahme ist. Die dreijährige Berufsfachschule bietet unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität ein Angebot an die Ausbildungsplatzsuchenden einer Region, für die es keine ausreichenden Ausbildungsplatzangebote gibt.
zum Entwurf einer Landesverordnung über die dreijährige Berufsfachschule, hier: Anhörung
Schreiben des BM vom 24.01.2024, Aktenzeichen: keines
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Wir begrüßen, dass nun durch eine Landesverordnung die beiden bisherigen Landesverordnungen abgelöst werden. Dies führt zu mehr Klarheit und Einheitlichkeit für die vier BBS-Standorte.
Darüber hinaus sehen wir es als positiv an, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Bewerber:innen keine Berufsreife bedingt, sondern dass die verantwortliche Einschätzung der ausbildenden Schule maßgeblich für die Aufnahme ist. Die dreijährige Berufsfachschule bietet unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität
ein Angebot an die Ausbildungsplatzsuchenden einer Region, für die es keine ausreichenden Ausbildungsplatzangebote gibt.
Ein Kompromiss, die bestehenden Strukturen zu reformieren, ohne die gewachsenen Strukturen zu beschädigen, scheint uns hier gelungen zu sein, da das „Ziel dieses Bildungsganges [...] der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung in einem Beruf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) in vollschulischer Form und damit ohne den für die Berufsausbildung charakteristischen dualen Ausbildungspartner ‚Betrieb‘ [ist]. Die Bildungsgänge erledigen von ihrer Zielsetzung her also Aufgaben, die grundsätzlich im Rahmen einer dualen Ausbildung, d.h. unter Beteiligung eines Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule, am Ausbildungsmarkt erledigt werden. Dabei wenden die Schulen für den berufstheoretischen Teil der Ausbildung die bundesweit für den Berufsschulunterricht gültigen KMK-Rahmenlehrpläne und für den berufspraktischen Teil der Ausbildung den bundesweit für die Betriebe geltenden Ausbildungsrahmenpläne an.“
Das vollschulische Ausbildungsangebot muss am festzustellenden Bedarf regionaler, bzw. auf Rheinland-Pfalz bezogener Arbeitsmarktdaten orientiert sein. Hier steht die dreijährige Berufsfachschule in einem Wettbewerb mit der dualen Ausbildung, wobei letzterer u.a. nach dem BiBB der Vorrang einzuräumen ist.
In Zeiten des Fachkräftemangels, muss jedoch eben auch den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden. In unsicheren Zeiten sollten bestehende Strukturen nicht so abgebaut werden, dass sie dann, wenn man diese doch wieder bräuchte, mit viel Aufwand neu aufgebaut werden müssten.
Mainz, 15.03.2024