Die GEW wird bei Vorliegen eines entsprechenden Anlasses von der Landesregierung oder von einem Ministerium aufgefordert zu einem Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben schriftlich Stellung zu beziehen. Die jeweilige Stellungnahme der GEW kommt unter Beteiligung der betroffenen Mitgliedergruppen zustande. Sie wird im Landesvorstand oder im Geschäftsführenden Vorstand beraten und abgestimmt.
Entwurf der Änderung des Privatschulgesetzes und der Durchführungsverordnung zum...
08.02.2018
Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Privatschulgesetzes und der Durchführungsverordnung zum Privatschulgesetz