Die GEW wird bei Vorliegen eines entsprechenden Anlasses von der Landesregierung oder von einem Ministerium aufgefordert zu einem Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben schriftlich Stellung zu beziehen. Die jeweilige Stellungnahme der GEW kommt unter Beteiligung der betroffenen Mitgliedergruppen zustande. Sie wird im Landesvorstand oder im Geschäftsführenden Vorstand beraten und abgestimmt.
Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung II/2017 für die Einstellungen...
17.03.2017
Stellungnahme zum Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung II/2017 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. Mai 2017