Die GEW wird bei Vorliegen eines entsprechenden Anlasses von der Landesregierung oder von einem Ministerium aufgefordert zu einem Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben schriftlich Stellung zu beziehen. Die jeweilige Stellungnahme der GEW kommt unter Beteiligung der betroffenen Mitgliedergruppen zustande. Sie wird im Landesvorstand oder im Geschäftsführenden Vorstand beraten und abgestimmt.
Entwurf der Novellierung der VEREINBARUNG über die Voraussetzungen der Eignung...
18.12.2020
Stellungnahme zum Entwurf der Novellierung der VEREINBARUNG über die Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten (Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten) sowie den dazugehörigen...