Entwurf der Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen
Stellungnahme zum Entwurf der Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen
Die GEW wird bei Vorliegen eines entsprechenden Anlasses von der Landesregierung oder von einem Ministerium aufgefordert zu einem Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben schriftlich Stellung zu beziehen. Die jeweilige Stellungnahme der GEW kommt unter Beteiligung der betroffenen Mitgliedergruppen zustande. Sie wird im Landesvorstand oder im Geschäftsführenden Vorstand beraten und abgestimmt.