Entwurf eines Fünften Landesgesetzes zur Änderung des Brand- und…
30.04.2020
Stellungnahme zum Entwurf eines Fünften Landesgesetzes zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBGK)
Die GEW wird bei Vorliegen eines entsprechenden Anlasses von der Landesregierung oder von einem Ministerium aufgefordert zu einem Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben schriftlich Stellung zu beziehen. Die jeweilige Stellungnahme der GEW kommt unter Beteiligung der betroffenen Mitgliedergruppen zustande. Sie wird im Landesvorstand oder im Geschäftsführenden Vorstand beraten und abgestimmt.