Verwaltungsvorschrift „Krankenhaus- und Hausunterricht“
Stellungnahme zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Krankenhaus- und Hausunterricht“
Die GEW wird bei Vorliegen eines entsprechenden Anlasses von der Landesregierung oder von einem Ministerium aufgefordert zu einem Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben schriftlich Stellung zu beziehen. Die jeweilige Stellungnahme der GEW kommt unter Beteiligung der betroffenen Mitgliedergruppen zustande. Sie wird im Landesvorstand oder im Geschäftsführenden Vorstand beraten und abgestimmt.