Zum Inhalt springen

Ländertausch

Wechsel im Ländertauschverfahren
Das Ländertauschverfahren, das auf einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern beruht, dient vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung. Anträge auf Versetzung im Ländertauschverfahren sind der ADD auf dem Dienst­weg bis spätestens 31. Januar für den Versetzungszeitpunkt 1. August vorzulegen. 

Grundlage des Ländertauschverfah­rens ist die Freigabeerklärung der Fachreferate der ADD, die bis zu einem bestimmten Termin in Trier vorhanden sein muss. Diese Freigabeerklärung ist auf der Grundla­ge des KMK-Beschlusses vom 10.05.2001 großzügig zu erteilen. Eine KMK-Arbeitsgruppe "Lehrertausch" ent­scheidet über die Versetzung/Übernahme. Der Antrag und die genauen Ablaufmodalitäten zum Lehrertausch­verfahren finden sich auf der Internet-Seite der ADD Trier.  

Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Rheinland-Pfalz 
Wegen unterschiedlicher Bestimmungen der einzelnen Bundesländer wird empfohlen, sich auf den jeweiligen Internetseiten der Länder zu informieren. Bei Verset­zungen nach Rheinland-Pfalz sollte folgendes beach­tet werden: Bei einer Versetzung in ein anderes Bundesland kann sich das Gehalt der Beamtin oder des Beamten aufgrund des neu zu berechnenden Besoldungsdienstalters (BDA) verändern. Durch  Inkrafttreten des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) vom 01.07.2013 wurde für die Bemessung des Grundgehaltes (§§ 29 ff LBEesG) eine altersunabhängige, sich in erster Linie an die beruflichen Dienst- und Erfahrungszeiten orientierende Tabellenstruktur eingeführt. Die endgültige Entscheidung einer Übernahme in das Beamtenverhältnis ist abhängig vom Ergebnis einer in Rheinland-Pfalz durchgeführten amtsärztlichen Un­tersuchung. Es kann sein, dass einer Beamtin oder einem Beamten aus gesundheitlichen Gründen die Übernahme im Beamtenverhältnis verweigert und stattdessen eine Übernahme im Beschäftigungsverhältnis angeboten wird.  

Antrag auf Versetzung durch Bewerbung auf ein schulscharfe Ausschreibung
Es gibt Bundesländer, die Stellen im schulscharfen Leh­rereinstellungsverfahren besetzen. Hierbei werden die zu besetzenden Stellen direkt von den am Bewerbungs­verfahren teilnehmenden Schulen entsprechend einem speziell festgelegten Anforderungsprofil, das in der Regel auf der Homepage des ausschreibenden Landes aus­geschrieben ist. Auf diese Stellen können sich rhein- land­pfälzische Kolleginnen bewerben, wenn sie die o.g. Frei­gabeerklärung der ADD mit einreichen.    

Lehrerkräfte im Beschäftigungsverhältnis nach TV-L
Kolleginnen im Beschäftigungsverhältnis (TV-L), die das Bundesland wechseln wollen, sollten darauf achten, dass sie eine Einstellungszusage mit Angabe der Entgelt­gruppe und der Grund- bzw. Entwicklungsstufe vom auf­nehmenden Land erhalten, bevor sie im abgebenden Land kündigen bzw. einen Auflösungsvertrag unterschreiben.

Newsletter

Wenn Sie den elektronischen Newsletter der GEW, der monatlich erscheint, erhalten wollen, melden sie sich bitte hier an.

Aktuelle Nachrichten, Publikationen, Veranstaltungen, Pressemitteilungen etc.

Hier kommen Sie zur Startseite unserer Homepage.