Ländertausch
Wechsel im Ländertauschverfahren
Das Ländertauschverfahren, das auf einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern beruht, dient vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung. Anträge auf Versetzung im Ländertauschverfahren sind der ADD auf dem Dienstweg bis spätestens 31. Januar für den Versetzungszeitpunkt 1. August vorzulegen.
Grundlage des Ländertauschverfahrens ist die Freigabeerklärung der Fachreferate der ADD, die bis zu einem bestimmten Termin in Trier vorhanden sein muss. Diese Freigabeerklärung ist auf der Grundlage des KMK-Beschlusses vom 10.05.2001 großzügig zu erteilen. Eine KMK-Arbeitsgruppe "Lehrertausch" entscheidet über die Versetzung/Übernahme. Der Antrag und die genauen Ablaufmodalitäten zum Lehrertauschverfahren finden sich auf der Internet-Seite der ADD Trier.
Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Rheinland-Pfalz
Wegen unterschiedlicher Bestimmungen der einzelnen Bundesländer wird empfohlen, sich auf den jeweiligen Internetseiten der Länder zu informieren. Bei Versetzungen nach Rheinland-Pfalz sollte folgendes beachtet werden: Bei einer Versetzung in ein anderes Bundesland kann sich das Gehalt der Beamtin oder des Beamten aufgrund des neu zu berechnenden Besoldungsdienstalters (BDA) verändern. Durch Inkrafttreten des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) vom 01.07.2013 wurde für die Bemessung des Grundgehaltes (§§ 29 ff LBEesG) eine altersunabhängige, sich in erster Linie an die beruflichen Dienst- und Erfahrungszeiten orientierende Tabellenstruktur eingeführt. Die endgültige Entscheidung einer Übernahme in das Beamtenverhältnis ist abhängig vom Ergebnis einer in Rheinland-Pfalz durchgeführten amtsärztlichen Untersuchung. Es kann sein, dass einer Beamtin oder einem Beamten aus gesundheitlichen Gründen die Übernahme im Beamtenverhältnis verweigert und stattdessen eine Übernahme im Beschäftigungsverhältnis angeboten wird.
Antrag auf Versetzung durch Bewerbung auf ein schulscharfe Ausschreibung
Es gibt Bundesländer, die Stellen im schulscharfen Lehrereinstellungsverfahren besetzen. Hierbei werden die zu besetzenden Stellen direkt von den am Bewerbungsverfahren teilnehmenden Schulen entsprechend einem speziell festgelegten Anforderungsprofil, das in der Regel auf der Homepage des ausschreibenden Landes ausgeschrieben ist. Auf diese Stellen können sich rhein- landpfälzische Kolleginnen bewerben, wenn sie die o.g. Freigabeerklärung der ADD mit einreichen.
Lehrerkräfte im Beschäftigungsverhältnis nach TV-L
Kolleginnen im Beschäftigungsverhältnis (TV-L), die das Bundesland wechseln wollen, sollten darauf achten, dass sie eine Einstellungszusage mit Angabe der Entgeltgruppe und der Grund- bzw. Entwicklungsstufe vom aufnehmenden Land erhalten, bevor sie im abgebenden Land kündigen bzw. einen Auflösungsvertrag unterschreiben.
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