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Elternzeit und Elterngeld

Nach der Geburt eines Kindes können Mütter und Väter bis zu 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)). Auf Antrag können bis zu 12 Monate auf die Zeit zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Anspruch auf Elternzeit haben alle Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Eltern können Elternzeit daher auch gleichzeitig beanspruchen. Die Regelungen gelten auch für angenommene und adoptierte Kinder. Basiselterngeld, geregelt im BEEG, wird für 12 Monate gezahlt, wenn ein Elternteil Elternzeit in Anspruch nimmt bzw. für 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Die Aufteilung kann frei gewählt werden, muss aber jeweils 2 Monate betragen. Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber / Dienstherrn beantragt werden, bei Partnermonaten 8 Wochen vor der Geburt, wenn der Partner ab der Geburt die Elternzeit in Anspruch nehmen will. Die Elternzeit wird nicht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet.

Elterngeld Plus, ebenfalls geregelt im BEEG, wurde zum 01.07.2015 zusätzlich zum Basiselterngeld eingeführt. Voraussetzung ist, dass beide Eltern gleichzeitig mindestens 4 Monate zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dann können beide Eltern jeweils vier Monate Elterngeld Plus beziehen. Insgesamt können Paare also statt 12 bzw. 14 Monate nun 24 bzw. 28 Monate Elterngeld Plus erhalten und bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit im genannten Umfang jeweils 4 Monate zusätzlich Elterngeld Plus beziehen. Mütter und Väter können 24 statt bisher 12 Monate auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes übertragen. Alleinerziehende können ebenfalls die 4 zusätzlichen Partnermonate beantragen wenn sie mindestens 4 Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Eltern können das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus kombinieren und untereinander aufteilen. Ein Antragsvordruck kann bei der ADD Trier heruntergeladen werden.

 

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