Einstellungen in den Schuldienst
Studium beendet. Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat abgeschlossen. Und nun?
Einstellungsbedingungen/ Bewerbungsverfahren
Voraussetzung für die Einstellung in den Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz als Beamt*innen auf Probe ist grundsätzlich der Nachweis der zweiten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt. In Rheinland-Pfalz ist eine Verbeamtung in der Regel nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich. Bewerber*innen, die diese Altersgrenze überschritten haben, können jedoch als Tarifbeschäftigte eingestellt werden. Deren Vergütung erfolgt nach den Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Bewerber*innen sollten sich online in die im Internet unter https://secure2.bildung-rp.de/BEWVV/fe/ctrl_startseite.asp verfügbare Bewerber*innendatenbank eintragen. Nach der Onlineanmeldung versendet das System umgehend eine Anmeldebestätigung per E- Mail. Daher müssen die Bewerber*innen unbedingt eine gültige E-Mailadresse angeben. Danach sind die erforderlichen Nachweise (unbeglaubigte Kopien: 1. Staatsexamen bzw. Bachelor- und Masterabschluss, 2. Staatsexamen bzw. die Bescheinigung des
Studienseminars, evtl. Nachweise über Erweiterungsprüfungen und Unterrichtserlaubnisse, ggf. pädagogisch-erzieherische Tätigkeiten nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes) unverzüglich auf dem Postweg bei der ADD einzureichen.
Erst dann ist die Bewerbung vollständig und bleibt für ein Jahr gültig. Erfolgt keine Vorlage der Nachweise, werden die Daten automatisch gelöscht. Eine erneute Bewerbung ist jederzeit möglich. In dieser Datenbank kann man sich auch für befristete Verträge bewerben. Ein Nachteil für die Planstellenvergabe ergibt sich daraus nicht.
Einstellungen erfolgen in der Regel jeweils zum 01.02. und 01.08. eines Jahres bzw. zum
01.05. und 01.11. für die Berufsbildenden Schulen. Sollten sich nach Abgabe der Bewerbung die persönlichen Daten ändern, sind diese Änderungen mittels des persönlichen Passworts selbst im System vorzunehmen. Änderungen, die Einfluss auf die Ermittlung der Auswahlnote haben, müssen schriftlich mitgeteilt werden.
Mit dem persönlichen Passwort können die gespeicherten Daten jederzeit eingesehen und auf Korrektheit überprüft werden. Dies sollte regelmäßig vor den jeweiligen Einstel- lungsterminen erfolgen. Sofern zwei Monate nach Ablauf eines Jahres keine Verlängerung beantragt wird, werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet.
Auswahlverfahren
Die Auswahl unter den Bewerber*innen er- folgt gemäß § 19 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) nach den Merkmalen Befähigung, Eignung und Leistung. Die Auswahlnote ist entscheidend für das Auswahlverfahren. Sie entsteht aus der Gesamtnote des Ersten Staatsexamens bzw. aus dem arithmetischen Mittel der Gesamtnote der Bachelor- und der Masterprüfung sowie dem Zweiten Staatsexamen mit der Gewichtung 1 zu 4.
Diese Auswahlnote verbessert sich durch folgende Boni:
- Bonus von 0,5, wenn die 2. Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt wurde, bzw. für eine mindestens sechsmonatige pädagogische Tätigkeit in Rheinland-Pfalz mit mindestens halber Unterrichtsverpflichtung nach dem Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat in einem anderen Bundesland
- Bonus von 0,2 für ein zusätzlich studiertes Fach (Erweiterungsprüfung) in der jeweiligen Schulart
- Bonus von 0,2 pro Jahr für eine pädagogische Tätigkeit nach dem Vorbereitungsdienst von mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche (höchstens 5 Jahre, also 5 x 0,2)
- Bonus von 0,2 für eine mindestens zweijährige pädagogische Tätigkeit im fremdsprachigen Ausland mit mindestens der Hälfte des regulären Beschäftigungsumfangs
Für die Berufsbildenden Schulen (BBS) gelten zusätzlich u.a. folgende Kriterien:
- Malus von 0,5 bei einer Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien. Dieser entfällt nach einem halben Jahr Berufserfahrung mit mindestens 12 Lehrer*innen-Wochen- stunden an einer BBS.
- Bonus von 0,3 bei einer Ausbildung im dualen System (Berufsschule und Betrieb) oder bei einer vollschulischen Berufsausbildung, Erhöhung auf 0,4 nach einem Berufsjahr im erlernten Beruf
- Bonus von 0,5 bei einer beruflichen Zusatzqualifikation (Meisterprüfung etc.)
- Bonus von 0,1 – maximal 0,2 – für berufspraktische Erfahrungen außerhalb des Schuldienstes von mindestens einem Jahr bei nicht abgeschlossener
Berufsausbildung - Bonus von 0,5 für eine erfolgreich abgeschlossene Wechselprüfung
Verfahrensschritte bei der Auswahl
Die Reihenfolge in der Bewerber*innenliste ergibt sich aus der Auswahlnote. Zunächst erfolgt eine Vorauswahl nach dem von den Schulen gemeldeten Bedarf. Danach wird die Übereinstimmung des regionalen Einsatzwunsches mit dem Schulstandort verglichen. Unter den Bewerber*innen, die beide Bedingungen erfüllen, erhält die- oder derjenige mit der besten Auswahlnote das Stellenangebot. Je weiter der Radius der Einsatzbereitschaft gezogen wird, umso größer sind die Einstellungschancen. Lehnen Bewerber* innen eine angebotene Stelle ab, wird im laufenden Verfahren kein neues Angebot unterbreitet.
Einstellungskorridore
Im Auswahlverfahren können maximal 20 % der zu besetzenden Stellen an solche Personen vergeben werden, die in Vertretungsverträgen drei Jahre und länger mit mindestens der Hälfte der für ihre Schulart festgesetzten Regelstunden im staatlichen rheinland-pfälzischen Schuldienst verbracht haben. Dies gilt somit nicht für Verträge in kirchlicher Trägerschaft bzw. an Privatschulen. Als Untergruppe werden hier Bewerber*innen mit Verträgen von mindestens fünf Jahren vorrangig beachtet.
Eine bestimmte Anzahl von Planstellen geht an Lehrkräfte, die ein universitäres Zusatzstudium in Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache oder ein vergleich- bares Studium vorweisen können.
Für Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden i.d.R. 2 % des Planstellenvolumens vorgehalten. Hier wird neben dem zuständigen BPR auch die Schwerbehindertenvertre- tung unterstützend tätig werden.
Verfahren zur schulischen Personalgewinnung (VSP)
Neben den Bewerbungen auf Planstellen über das Listeneinstellungsverfahren werden auch Einstellungen von Schulen (ehemals „Schulscharfe Einstellungen“) vorgenommen. Näheres ist unter https://add.rlp.de/de/ themen/schule/lehrerin-oder-lehrer-werden/planstellen/verfahren-zur-schulischen- personalgewinnung-vsp/ zu finden.
Seiteneinsteiger*innen
In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, Bewerber*innen mit Universitätsabschluss, aber ohne Lehramtsausbildung, für bestimmte Bedarfsfächer in den Schuldienst einzustellen. Einzelheiten können von der Internetseite des Bildungsministeriums abgerufen werden.
Tipps für die Praxis
- Ausgefüllte Bewerbungsunterlagen bzw. die Zeugniskopien per Einschreiben an die ADD schicken.
- Unbedingt regelmäßig alle Daten und Berechnungen der Eingaben auf dem Online-Datensatz überprüfen.
- Neue Vertretungsverträge umgehend schriftlich der ADD zur Anrechnung der Boni mitteilen.
Fundstellen
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) | Landesbeamtengesetz (LBG), GEW-Handbuch Nr. 380 | Laufbahnverordnung für den Schuldienst (SchulLbVO), GEW-Handbuch Nr. 389 | Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) | Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung, GEW-Infodienst D 3
Der Text ist der GEW-Publikation Arbeitsplatz Schule 2020 entnommen.
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