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Hammer: „Absurde Regelungen zur Wechselprüfung II“

Mitte Oktober schickte der GEW Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer folgenden Brief an unsere Hauptschulkolleginnen und -kollegen an den Realschulen plus und an den Integrierten Gesamtschulen.

Mit diesem Schreiben möchte ich euch über den aktuellen Sachstand bezüglich der Frage der gleichen Bezahlung von Lehrkräften im Bereich der Sekundarstufe I informieren.

Wie ihr sicherlich wisst, versuchen wir seit Jahren, die ungleiche Bezahlung der Hauptschullehrkräfte an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen zu beenden, da sie die gleiche Arbeit erledigen, im Sinne gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung. In den politischen Gesprächen, die wir dazu geführt haben und führen, wurde und wird immer wieder betont, dass man dies auch als Problem ansehe, jedoch aus formalen Gründen an dieser Vorgehensweise festhalten möchte. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat zwar hohe Wellen geschlagen, es hat aber die Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung bestätigt. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass ein vereinfachter Aufstieg möglich sein müsse. Somit ist dieses Urteil aus unserer Sicht kein echter Gewinn. Zwar ist die Verpflichtung des Landes, eine vereinfachte Wechselprüfung anzubieten, ein kleiner Schritt in eine richtige Richtung, aber aus unserer Sicht nicht das, was notwendig wäre, damit eine echte Anerkennung der Arbeit von Hauptschullehrkräften erfolgt. Damit dies geschehen könnte, wäre mehr nötig, als nur das Gerichtsurteil umzusetzen. Möglich wäre z.B. die Zahlung einer entsprechenden pensionsrelevanten Zulage, ohne eine weitere Prüfung zu fordern. Nun setzt die Landesregierung lediglich diese, vom Verwaltungsgericht vorgegebene Regelung um, aber eben nicht mehr. Das bedeutet für die Prüfung:
1. benotetes Gutachten durch die Schulleitung
2. Prüfungsunterricht in beiden Fächern
3. mündliche Prüfung aus zwei Teilen je 30 Min.

Damit soll festgestellt werden, ob die Lehrkraft in Zukunft die Leistung erbringen wird, die sie doch seit Jahren, gar Jahrzehnten erfolgreich erbringt - absurd! Seit Beginn des Schuljahres ist nun geklärt, wie die sogenannte Wechselprüfung II aussehen wird. Es können nun entsprechende Anträge gestellt werden, was auch bereits viele Kolleginnen und Kollegen getan haben.

Wie geht es weiter?

Wir erwarten, dass zügig die Voraussetzungen für die Durchführung der Aufstiegsprüfungen geschaffen werden, sodass diese schon in diesem Jahr beginnen können. Die Studienseminare brauchen hierzu personelle Unterstützung.
Wir erwarten, dass die Voraussetzungen für eine zügige Einweisung der Lehrkräfte mit absolvierter Aufstiegsprüfung in A 13-Ämter geschaffen werden. Hierzu sind zusätzliche A 13-Stellen zur Verfügung zu stellen. Von Bewerbungsverfahren für diese Stellen ist abzusehen.

Wir erwarten, dass soziale Kriterien entwickelt werden, die eine bevorzugte Stellenvergabe ermöglichen. So dürfen Lehrkräfte, die bald pensioniert werden oder in Altersteilzeit sind, nicht wegen des Zeitablaufs von der Stellenvergabe ausgeschlossen werden.

Wir werden in Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen daraufhin wirken, dass die Aufstiegsprüfungen und die Stelleneinweisungen nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Unserer Überzeugung nach haben die Hauptschullehrkräfte bewiesen, dass sie ihrer Tätigkeit in der Realschule plus im gleichen Umfang wie die Realschullehrkräfte gewachsen sind. Wir halten eine zusätzliche Prüfung, um das gleiche Entgelt zu erhalten, für überflüssig. Mit der Zahlung einer Zulage wäre das Problem auf einfache Art zu lösen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit der Aufstiegsprüfung einen aufwändigen und komplizierten Weg gewählt. Die daraus entstehenden Schwierigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Lehrerinnen und Lehrer ausgetragen werden.
Wir möchten euch vorschlagen, in dieser Frage selbst aktiv zu werden. Schreibt die Landtagsabgeordneten eurer Region an, sprecht mit ihnen. (…)