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Information zur Krankenversicherung/Beihilfe für Lehramtsanwärter/innen

Wenn Sie Ihren Dienst als ReferendarIn/LehramtsanwärterIn aufnehmen, gibt es für die meisten von Ihnen eine grundlegende Änderung bei der Krankenversicherung:

Bisher waren Sie entweder über die studentische Pflichtversicherung oder mit Ihren Eltern familienversichert, in einer privaten oder in der gesetzlichen Krankenkasse. Möglicherweise waren Sie auch mit einem Elternteil, das im Beamtenverhältnis beschäftigt ist, privatversichert und hatten Beihilfeanspruch. Dann ändert sich für Sie in Zukunft, dass Sie im Krankheitsfalle einen geringeren Anteil als Beihilfe zu den Kosten einer Erkrankung erhalten, sich also höher versichern müssen.

Für die meisten von Ihnen aber gibt es eine Änderung im System der Krankenversicherung: Sie sind als Beamtin/Beamter weder pflicht- noch familienversichert. Vielmehr müssen Sie eine Kranken- und Pflegeversicherung für eine Hälfte Ihrer Kosten für ärztliche oder Krankenhaus-Behandlung abschließen; die zweite Hälfte übernimmt – mit gewissen Einschränkungen – ihr Dienstherr in Form von Beihilfe, quasi als Ersatz für den Arbeitnehmeranteil, der bei Angestellten/Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen ist.

Da Sie jung und vermutlich in den nächsten Jahren weniger krank sein werden als ältere Kolleginnen und Kollegen, werden die verschiedensten Versicherungsgesellschaften versuchen Sie als Mitglied zu gewinnen. Ob dabei das jetzt günstigste Angebot auch auf Dauer das beste ist, kann Ihnen im Augenblick keiner sagen. Doch eines können wir Ihnen aus der Erfahrung empfehlen: Schließen Sie – wenn Sie sich privat versichern wollen - Ihren Versicherungsvertrag bei einer Versicherungsgesellschaft ab, die sich (auch) auf die Versicherung von Beamten und Beamtinnen spezialisiert hat. Es kommt dabei nicht nur auf die Größe und allgemeine Leistungsfähigkeit der Versicherungsgesellschaft insgesamt sondern vor allem auf die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die bei der Versicherungsgesellschaft versichert sind, an. Die Zahl der versicherten Beamtinnen und Beamten und damit die Verteilung des Risikos auf möglichst viele Personen ist für die Kalkulation des Mitgliedsbeitrages auf Dauer maßgebend.

Obwohl es problematisch ist, bestimmte Gesellschaften nicht zu nennen, stelle ich Ihnen eine Auswahl der Gesellschaften in unserem Raum zusammen, die ich guten Gewissens empfehlen kann und die auf die Versicherung von Beamten und Beamtinnen spezialisiert (die Nennung ist in alphabetischer Reihenfolge) sind: DBV-Winterthur (www.dbv.de); Debeka (www.debeka.de); Hallesche–Nationale (www.hallesche.de); HUK-Coburg (www.huk.de); Pfälzische Pensionsanstalt-Bayr. Beamtenkrankenkasse (www.vkb.de) und Signal Iduna (www.signal-iduna.de).

Diese Versicherungsgesellschaften werden Ihnen auf Anforderung sicher Informationen zukommen lassen, die genauen Anschriften finden Sie im Internet (siehe obige Adressen). Wenn Sie beabsichtigen, nach dem Vorbereitungsdienst nicht als Beamtin in den Schuldienst einzutreten und jetzt bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie prüfen, ob ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenkasse sinnvoll ist. Wenn Sie sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie die Beiträge alleine tragen und erhalten in der Regel keine Beihilfe. Selbstverständlich werden Sie auch von auch Ihrem Schulleiter/Ihrer Schulleiterin oder dem Vertrauensmann/der Vertrauensfrau einer Versicherungsgesellschaft beraten, wenn Sie weitere Informationen brauchen.

Klaus Bundrück