Zum Inhalt springen

Informationen zum Referendariat in Rheinland-Pfalz

Bewerbung in den Vorbereitungsdienst

Alles, was man zur Bewerbung wissen muss, wird im Internet auf der Homepage der ADD in einem Merkblatt zum Vorbereitungsdienst speziell für jede Schulart und jeden Einstellungstermin veröffentlicht. Bestandteil dieser Veröffentlichung ist auch das Datum des jeweiligen Bewerbungsschlusses (z.B. Berwerbungsschluss 1.4. für eine Bewerbung Beginn Ausbildungsseminar 1.8.). In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und nach einem Studium an wissenschaftlichen Hochschule einen entsprechenden Abschluss gemacht hat. Zu einer Bewerbung in den Vorbereitungsdienst zählen der Eintrag in eine Bewerberdatenbank und ein weiterer schriftlicher Bewerbungsteil, zu dem unter anderem ein Bewerbungsvordruck und ein Personalbogen gehören. Beides versendet die ADD per Mail mit der Benachrichtigung über einen erfolgreichen Eintrag in die Bewerberdatenbank. Die Vordrucke gibt es auch als Download im Anhang zum Merkblatt (siehe oben).

Zulassungsverfahren

Die Grundlage für das Zulassungsverfahren ist die Lehramtsanwärterzulassungsverordnung. Dort ist geregelt, nach welchen Kriterien die Auswahl unter den Bewerber_innen vorzunehmen ist, wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind. Dabei handelt es sich im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) um eine personelle Maßnahme im Rahmen der Ausbildung, bei der die Bezirkspersonalräte gem. § 3 Ziffer 3 LPersVG das Mitbestimmungsrecht ausüben. Die Personalräte begleiten das gesamte Verfahren und wachen darüber, dass bei der Auswahl alle Vorschriften zu Gunsten der Betroffenen eingehalten werden und niemand bevorteilt oder benachteiligt wird.

Die einzelnen Verfahrensschritte

Die Bewerbung ist an die

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Kurfürstliches Palais
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

zu richten. Die Bewerbung sollte immer per Einschreiben mit Rückbestätigung verschickt werden.

Ein Teil der Daten aus den Bewerbungsunterlagen wird digital von der ADD gespeichert. Die Betroffenen haben gemäß §§ 6 und 18 Landesdatenschutzgesetz das Recht, Auskunft zu erhalten, über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Die GEW empfiehlt, einen schriftlichen Ausdruck zu beantragen und die Daten zu kontrollieren, da es leider vorkommen kann, das falsche Daten eingegeben werden.

Die Mitglieder der zuständigen Bezirkspersonalräte sehen die Bewerbungsunterlagen ein. Aus der Gesamtzahl der Bewerbungen werden vorweg abgezogen:

  1. Bis zu 10 % der Plätze für soziale Härtefälle, z.B. Alleinerziehende oder Schwerbehinderte.
  2. Bis zu 10 % der Plätze für Bedarfsfächer.

Von den verbleibenden Plätzen werden

  1. 60 % nach der Qualifikation (Note des 1. Staatsexamens) und
  2. 40 % nach Wartezeit vergeben. Wartepunkte sammeln diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die sich ein- oder mehrere Male erfolglos für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beworben haben, die einen sozialen Dienst abgeleistet haben (z.B. Wehrdienst, soziales Jahr, usw.) und diejenigen, die ein Kind unter 18 Jahren bzw. einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen haben.

Bitte in allen Fällen Nachweise einreichen.

Wenn mehrere Bewerber_innen mit der gleichen Note um einen Platz konkurrieren, wird die Reihenfolge ausgelost. Die Zuweisung zu den aufnehmenden Studienseminaren erfolgt nach den abgefragten Wünschen. Allerdings können dabei nicht immer nur die Erstwünsche berücksichtigt werden. Die Einschränkung auf einen bestimmten Seminarort ist zu begründen. Auch sind bestimmte Fächerkombinationen nicht an allen Studienseminaren möglich.

Die so ausgewählten Bewerber_innen erhalten eine Mitteilung über die Zulassung. Sie sollen sich umgehend zurückmelden. Falls Betroffene den angebotenen Ausbildungsplatz nicht annehmen, kommen Nachrücker_innen zum Zuge. Trotz rechtzeitigem Beginn und zügiger Abwicklung des Verfahrens wird es vorkommen, dass die letzten Zulassungsbescheide für die Nachrücker_innen eventuell erst kurz vor dem offiziellen Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst eintreffen.

Bei der Zuweisung an die Ausbildungsschule bestimmt der Bezirkspersonalrat ebenfalls mit. Schulleiter_innen haben die Möglichkeit ein/e bestimmte Referendar_in für ihre Schule anzufordern. Diese Wünsche werden bei der Zuteilung der Bewerber_innen an die Schulen nach Möglichkeit berücksichtigt.