Eingruppierungsrecht
Vorübergehende Übernahme einer Kita-Leitung
Die Leitung einer kommunalen Kita hatte sich im April mit Covid 19 infiziert und war bis einschließlich Juni arbeitsunfähig erkrankt. Der Träger hatte mit Wirkung vom 1. Mai einer Erzieherin die Leitung der Einrichtung übertragen. Eine Zulage wurde nicht gezahlt.
Wenn vorübergehend eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung entspricht und diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt wird, steht der betroffenen Person nach den Regelungen des TVöD für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit zu. Die Zulage bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Tabellenentgelt, das die Person regulär erhält und dem Tabellenentgelt, das die Person erhalten würde, wenn die Tätigkeit dauerhaft übertragen würde.