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Kann ein genehmigter Urlaubsantrag rückgängig gemacht werden?

Aufgrund der Reisebeschränkungen als Folge der Corona-Pandemie haben einige Tarifbeschäftigte ihre geplante Urlaubsreise stornieren müssen. Mitglieder fragen immer wieder bei der GEW nach, ob sie ihren Urlaub jetzt zu Hause verbringen oder diesen gegenüber ihrem Arbeitgeber auch rückgängig machen können.

Kein Anspruch auf Rückgabe des Urlaubs
Die Arbeitgeber sind in dieser Situation nicht verpflichtet, einen bereits bewilligten Urlaub rückgängig zu machen. Das Bundesurlaubsgesetz kennt nur einen besonderen Notfall, in dem das anders zu beurteilen ist: wenn jemand während des Urlaubs erkrankt, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen, der wegen der Krankheit nicht genommen werden kann. In dem geschilderten Fall kann also nur mit dem Arbeitgeber verhandelt und auf dessen Entgegenkommen gehofft werden.

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