Ab dem 01.07.2021 hat eine Kollegin ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf 20 Stunden-Basis in einer kommunalen Kita. Vorher arbeitete sie bereits befristet als Kita-Helferin in der gleichen Einrichtung. Im September hat sie die benötigte Qualifizierungsmaßnahme begonnen. Die Kollegin will klären, ob für sie nach Abschluss der Qualifizierung eine Höherstufung möglich ist. Sie verfügt über keine berufliche Vorbildung im erzieherischen oder pflegerischen Bereich.
Die neue rheinland-pfälzische Fachkräftevereinbarung sieht vor, dass in Kitas sogenannte profilergänzende Kräfte eingesetzt werden können. Diese Personen verfügen über keine pädagogische Ausbildung. Sie sind aber verpflichtet, parallel zur Arbeitsaufnahme eine pädagogische Basisqualifizierung zu beginnen. Die Inhalte und der Zeitumfang (Mindestumfang 20 Tage/ 160 Unterrichtseinheiten) einer solchen Maßnahme sind in einer Rahmenvereinbarung geregelt. Die Eingruppierung profilergänzender Kräfte erfolgt in Entgeltgruppe S2 der Entgeltordnung im Sozial- und Erziehungsdienst. Das Absolvieren der Basisqualifikation ist nicht eingruppierungsrelevant, hat also keine Höhergruppierung zur Folge.