Ein kommunaler Personalrat besteht aus Beschäftigten vom Bauhof und aus der Kita. Der Arbeitgeber hätte gerne, dass bei Vorstellungsgesprächen der Kita jemand aus dem Bauhof dabei ist und bei Vorstellungsgesprächen, die den Bauhof betreffen, jemand aus der Kita dabei ist. So könne das ganze objektiv ablaufen. Kann das ein Arbeitgeber so festlegen oder entscheidet das der Personalrat?
Das Landespersonalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz sieht vor, dass zu allen Vorstellungs- und Auswahlgesprächen ein von der Personalvertretung benanntes Mitglied einzuladen ist. Die Entscheidung darüber, welches seiner Mitglieder teilnehmen soll, trifft also der Personalrat.