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Personalgespräch in der Kita

Die Leiterin einer kommunalen Kita hat eine Erzieherin zu einem Personalgespräch eingeladen. Es soll um die Zusammenarbeit im Team und die Aufgabenverteilung in der Kita gehen. Die Bürgermeisterin und ein Vertreter der Verwaltung haben ihre Teilnahme ebenfalls angekündigt. Darf das Gespräch auch außerhalb der regulären Dienstzeit der Erzieherin angesetzt werden? Haben der Träger und ein Vertreter der Verwaltung ein Teilnahmerecht? Können in einem solchen Gespräch auch andere Themen als angekündigt besprochen werden?

Es liegt im Organisationsrecht eines Arbeitgebers Personalgespräche durchzuführen. Zusammenarbeit im Team, Aufgabenverteilung und pädagogische Arbeit sind übliche Themen, die in solchen Gesprächen aufgegriffen werden können. Wenn der Träger oder eine Person der Personalabteilung im Auftrag des Trägers bei einem solchen Gespräch anwesend sein möchten, ist das erlaubt. Eine Terminierung des Gesprächs außerhalb der Arbeitszeit kann nicht angeordnet werden. Wird das Gespräch aber einvernehmlich außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt, leistet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Mehrarbeit. Es dürfen auch Themen angesprochen werden, die nicht vorab angekündigt worden sind. Niemand kann aber in einem Personalgespräch dazu verpflichtet werden, unmittelbar zu Dingen Stellung zu beziehen, mit denen man überrascht wird.