Tarifbeschäftigte können Krankengeldzuschuss erhalten
Die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst können aufgrund entsprechender Regelungen im Tarifvertag der Länder (TV-L) sowie im Tarifvertrag für Bund und Kommunen (TVöD) einen Krankengeldzuschuss erhalten. Ein solcher Zuschuss wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung für die Zeit gewährt, für die Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen gezahlt werden.
Die Höhe des Krankengeldzuschusses ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt. Der Zuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn einer Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt.