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Eingruppierung Kita-Sozialarbeit

Bei der letzten Tarifeinigung im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst wurden Regenerationstage und Zulagen für den sozialen Bereich erreicht. Im Zuge dieser Tarifeinigung fand für die Schulsozialarbeit eine Höhergruppierung von S 11 b in die S 12 statt. Da in der Folge der Umsetzung des neuen rheinland-pfälzischen Kita-Gesetzes vielerorts Stellen für Kita-Sozialarbeit geschaffen worden sind, ist die Frage, wie diese Beschäftigten eingruppiert werden.

Bisher fehlt in der kommunalen Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst ein Tätigkeitsmerkmal Kita-Sozialarbeit. Die Eingruppierung von entsprechenden Beschäftigten erfolgt – abhängig von der jeweiligen Ausbildung - durch Vereinbarung im jeweiligen Arbeitsvertrag. Die Aufnahme eines Tätigkeitsmerkmals Kita-Sozialarbeit in die Entgeltordnung müsste zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden. Da es sich beim TVöD um einen Flächentarifvertrag handelt, der bundesweit gültig ist, wäre zunächst die Frage zu beantworten, wo es Kita-Sozialarbeit überall gibt, mit welchen Aufgaben diese jeweils betraut ist und wie diese Tätigkeit tarifpolitisch bewertet werden soll. Da die Laufzeit der aktuellen Entgeltordnung erst am 31.12.2026 endet, kann frühestens zu diesem Zeitpunkt über eine mögliche Forderung der Gewerkschaften verhandelt werden.