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Kita-Kind beschädigt KFZ

In einem unbeobachteten Moment schmissen Kinder Sand mit Schaufeln über einen Zaun des Kita-Geländes. Auf der anderen Seite des Zauns stand das Auto einer Kollegin auf einem öffentlichen Parkplatz. Das Auto wurde von dem Sand beschädigt. Der Außendienst (Aufsicht) fand wie gewohnt statt. Einige Kinder sowie die beiden Kolleginnen befanden sich während des Vorfalls in einer Aufräumsituation. Als eine Kollegin auf das Sandschaufel-Spiel der Kinder aufmerksam wurde, hat sie dieses sofort gestoppt. Ein Kotflügel des Autos ist beschädigt und muss neu lackiert werden, die Windschutzscheibe hat einen Steinschlag. Wer muss für den Schaden unserer Kollegin haften?

Kindergartenkinder selbst sind aufgrund ihres Alters nicht haftbar zu machen, da sie nicht deliktsfähig sind. Auch deshalb sind Kinder zu beaufsichtigen. Dritte sollen vor Schäden, die das Kind anrichten könnte, bewahrt werden. In Kitas hat der Träger durch Vertrag die Aufsichtspflicht übernommen. Aus diesem Grund sind entsprechende Haftungsansprüche gegen ihn zu richten. Der Träger haftet auch für Erziehungsfachkräfte, die er zur Erfüllung der Aufsichtspflicht eingesetzt hat. Wenn aber die Aufsicht pflichtgemäß erfolgt sein sollte oder der Schaden bei ausreichend vorhandener Aufsicht auch eingetreten wäre, besteht kein Schadenersatzanspruch gegen den Träger. Die geschädigte Kollegin könnte also im für sie ungünstigen Fall auch auf ihrem Schaden sitzen bleiben.