Wenn Hochwasser den Weg zur Arbeit behindert
Aufgrund von Hochwasser kommt es immer wieder vor, dass Beschäftigte zu spät zur Arbeit erscheinen. Doch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Verkehrsbehinderungen nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen, Anspruch auf Vergütung der entsprechenden Fehlzeiten?
Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt durch einen Dienstplan, der grundsätzlich auch einzuhalten ist. Eine Verspätung bedeutet, dass jemand einem Teil der dienstlichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht verpflichtet eine solche Zeit zu vergüten, weil der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Risikobereich der Beschäftigten liegt. Etwas anderes würde gelten, wenn die Kita wegen des Hochwassers nicht erreichbar gewesen wäre, weil die unmittelbare Zufahrt unter Wasser gestanden hat.