Freistellungsregelungen für Rheinland-Pfalz
Ehrenamtliches Engagament wird politisch gefördert
In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Vorschriften, die die Freistellung ehrenamtlich Tätiger regeln. Um bürgerschaftliches Engagement zu fördern, betreibt die Landesregierung sogar eine Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung.
Eine Zusammenstellung der Rechtsvorschriften zu den Freistellungsregelungen, die von der Landesregierung herausgegeben wird, beinhaltet unter anderem die Bereiche Jugendarbeit, Betriebs- und Personalräte, Tätigkeiten für Gemeinden und Gemeindeverbände oder die Arbeit in den Prüfungsausschüssen der Kammern.
Zusammenstellung Freistellungsregelungen