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Corona-Test während der Arbeitszeit

Einige Kita-Beschäftigte lassen sich freiwillig auf das Corona-Virus testen. Dazu verlassen sie teilweise nach vorheriger Absprache mit der Leitung ihren Arbeitsplatz. In manchen Fällen wird verlangt die Zeit nachzuarbeiten. Ist das rechtens?

Beschäftigte in Kitas und Schulen können sich einmal vorsorglich und kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Der TVöD regelt für die Beschäftigten bei den Kommunen die Anlässe, in denen bezahlten Freistellung von der Arbeit zu gewähren ist. In diesen Regelungen ist das Thema Corona-Test nicht berücksichtigt. Insofern besteht auch kein tariflicher Freistellungsanspruch. Eine bezahlte Freistellung zu einem solchen Zweck kommt lediglich dann infrage, wenn es eine entsprechende dienststelleninterne Regelung gibt oder ein Arbeitgeber sie freiwillig gewährt.