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Arbeitsbefreiung zur Einschulung eines Kindes?
Auch für viele Erzieherinnen und Erzieher bei den Kommunen ist die Einschulung ein bedeutsames Ereignis im Leben ihrer Kinder. Doch steht den Beschäftigten ein gesetzlich oder tariflich geregelter Sonderurlaub für den Einschulungstag des Kindes zu?
Einen gesonderten gesetzlichen oder tariflichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Einschulungstag eines Kindes gibt es nicht. Der Tarifvertrag TVöD ermöglicht zwar in begründeten Fällen auch eine unbezahlte Freistellung, üblicherweise verwenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen solchen Anlass aber einen regulären Urlaubstag oder ein möglicherweise vorhandenes Zeitguthaben.