Zum Inhalt springen

Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte des Landes

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte oder Pädagogische Fachkraft in Rheinland-Pfalz können mit der ADD Altersteilzeit vereinbaren. Einer Vereinbarung dürfen dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Es kann grundsätzlich das Blockmodell oder das konventionelle Modell vereinbart werden.

Einem Antrag ist die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung beizufügen, aus der hervorgeht, ab welchem Zeitpunkt die Alters-Rente (abschlagsfrei oder mit Abschlägen) in Anspruch genommen werden kann. Bei einer Altersteilzeitvereinbarung gilt, dass über die gesamte Zeit die bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf 50% verringert ist. Beim Blockmodell (Arbeits- und Freistellungsphase jeweils gleiche Länge) beträgt die Zeitspanne mindestens zwei Schuljahre, höchstens drei Schuljahre. Der Beginn der Freistellungsphase muss auf den Ablauf eines Schulhalbjahres (31.01. bzw. 31.07.) festgelegt werden. Beim konventionellen Modell (Mindestlaufzeit 1 Schuljahr) wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. Der Beginn ist grundsätzlich der 01.08. eines Jahres (in Ausnahmefällen auch der 01.02. eines Jahres). Das Ende muss auf den Ablauf eines Schulhalbjahres (31.01. bzw. 31.07.) festgelegt werden. Das Ende kann nicht über den Zeitpunkt einer abschlagsfreien Rente hinaus vereinbart werden. Das Arbeitsentgelt (brutto) während der vereinbarten Altersteilzeit verringert sich von 100% auf 50%. Dieses verringerte Arbeitsentgelt wird um 20% aufgestockt, beträgt dann also 60% des bisherigen Entgeltes. Zur Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung wird von dem Betrag ausgegangen, der sich aus 80% des bisherigen Entgeltes ergibt. Ein Antrag ist schriftlich spätestens 6 Monate vor dem Beginn der Altersteilzeit zu stellen. Es wird empfohlen, den Antrag vor der Antragstellung mit der ADD abzustimmen.