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Zur Auflösung der Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbständigkeit von Schulen (AQS) zum Ende des Schuljahres

Freiwerdende Ressourcen müssen im Haushalt des Bildungsministeriums bleiben – verantwortungsvoller Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AQS ist jetzt dringend notwendig

Die Entscheidung des Ministerrats im Zusammenhang mit den Beratungen zum Haushaltsentwurf für 2016, die Auflösung der AQS zu beschließen, ist gestern von der GEW überraschend zur Kenntnis genommen worden. „Zunächst gilt es den Beschäftigten der AQS den Respekt für ihre Arbeit auszusprechen, diese war nicht immer einfach“, so Klaus-Peter Hammer, der Landesvorsitzende der GEW Rheinland-Pfalz. „Die AQS stand stets im kritischen Blick der Schulöffentlichkeit, was ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit betrifft. Dass sich die Landesregierung nun entschieden hat, andere Schritte im Rahmen der Weiterentwicklung der Schulqualität zu gehen, ist nachvollziehbar und liegt im Trend, den andere Länder diesbezüglich gegangen sind“, so Hammer weiter. Besondere Aufmerksamkeit sei nun darauf zu legen, dass die frei werdenden Ressourcen im Bildungssystem bleiben und gezielte Verwendung für eine bessere Beratung und Begleitung und Unterstützung von Schulen finden, so wie Ministerin Reiß dies gestern angekündigt hat. Die Schulaufsicht und das Pädagogische Landesinstitut bräuchten dringend eine personelle Aufstockung, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können.

Der GEW-Landesvorsitzende: „Durch den gestrigen Kabinettsbeschluss sind viele Fragen entstanden, die noch der Klärung bedürfen. Offen ist, welche neuen beruflichen Perspektiven den Beschäftigten eröffnet werden und wie ein zukünftiges Schulqualitätskonzept in Rheinland-Pfalz aussehen soll.“ Die GEW fordere das Bildungsministerium dazu auf, zügig mit den Gewerkschaften und den zuständigen Personalvertretungen ins Gespräch zu kommen, um diese und weitere Fragen zu erörtern.

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
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55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15