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Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte

GEW: Wenig Licht und viel Schatten – weitere Streiks in Rheinland-Pfalz wahrscheinlich

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das Angebot eines Tarifvertrages für die angestellten Lehrkräfte zurückgewiesen und die vereinbarte Gehaltserhöhung und die Einigung zur Zusatzversorgung als „vertretbaren Kompromiss“ bewertet.

„Völlig indiskutabel und unangemessen ist das, was die Arbeitgebervertreter der Länder als Einstieg in einen Eingruppierungstarifvertrag vorgelegt haben“, erläuterte Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz, am Rande der Tarifverhandlungen in Potsdam am Sonntag (29.03.) „30,00 Euro brutto monatlich ab 1. August 2016, und das nur für einen Teil der angestellten Lehrkräfte. Das ist die Tinte unter dem Vertrag nicht wert. Und eine Missachtung der berechtigten Forderung der tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen nach einer gerechten Bezahlung. Die Arbeitgeber waren nicht bereit, eine Vereinbarung zu treffen, die weitere Erhöhungsschritte ebenso benennt wie ein Datum, an dem die Tarifbeschäftigten tatsächlich die höhere Entgeltgruppe erreichen. Dass der Beamtenbund dieses Ergebnis angenommen hat, ist ein Schlag ins Gesicht der tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die nun mehr als ein Jahrzehnt warten müssen, um endlich eine bessere Eingruppierung zu erhalten. Es zeigt die Schwäche dieser Organisation, die offensichtlich nicht im Stande ist, für ein besseres Tarifergebnis zu kämpfen, weil sie keine Durchsetzungskraft besitzt. Dadurch, dass die GEW diesem Teil der Tarifverhandlungen nicht zugestimmt hat, werden bundesweit aber auch in Rheinland-Pfalz weitere Streiks wahrscheinlich.“ Über weitere Aktionen wird die GEW in den nächsten Tagen diskutieren und entscheiden.

„Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)“, so Hammer weiter, „wollte keine Aufwertung der Lehrkräftebezahlung. Sie hat an einer Ankopplung des Tarifvertrages an die 15 Landesbeamtengesetze festgehalten. Damit werden Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten nicht beseitigt, sondern auch noch per Tarifvertrag festgeschrieben. Das ist kein Flächentarifvertrag, wie es vom Deutschen Beamtenbund dargestellt wird, sondern ein Flickenteppich.“

Zudem könne von einer Ost-West-Angleichung keine Rede sein. „Nur weil man Ost und West in einen Tarifvertrag schreibt, ist das noch lange keine Ost-West-Angleichung.“

„Den Vorstoß der Arbeitgeber, die Leistungen der Betriebsrente zu kürzen, haben wir abgewehrt. Das ist ein Erfolg der vielen Beschäftigten an Schulen und Hochschulen, die in den vergangenen Wochen die Arbeit niedergelegt und sich an den Streikaktionen der Gewerkschaften beteiligt haben. Die vereinbarten Gehaltserhöhungen im Durchschnitt von 4,61 Prozent und die Anhebung des Weihnachtsgelds im Osten auf Westniveau mildern die Anpassung der Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung ab“, sagte Hammer.

Der GEW-Vorsitzende sieht jedoch in dem Abschluss mit 4,61 Prozent im Durchschnitt und den vollen Erhalt der Leistungen der Betriebsrente als einen Verhandlungserfolg:

„Ein Beweis des gewerkschaftlichen Durchsetzungsvermögens der GEW ist die volle Übertragung des Tarifergebnisses auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten. Somit hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer Wort gehalten. Hier zeigt sich, dass sich der Einsatz der GEW-Kolleginnen und -Kollegen gelohnt hat. Der durch den Streik der Beamtinnen und Beamten sowie viele andere Aktionen aufgebaute Druck hat dazu geführt, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung ihre Blockadehaltung in dieser Frage endlich aufgegeben hat und nun die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vorgenommen hat.“

Info: Die Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sieht Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vor: 2,1 Prozent zum 1. März 2015, 2,3 Prozent, mindestens  aber 75 Euro zum 1. März 2016.

In der umlagefinanzierten Zusatzversorgung West steigen die Arbeitnehmerbeiträge zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozentpunkte, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Juli 2017 noch einmal um jeweils 0,1 Prozentpunkte.

Die Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der kapitalgedeckten Zusatzversorgung Ost, die unter dem niedrigen Zinsniveau leidet, steigen in drei Schritten in Höhe von jeweils 0,75 Prozent-punkten zum 1. Juli 2015, 1. Juli 2016 und 1. Juli 2017 von derzeit zwei auf 4,25 Prozent. Dafür wird die Jahressonderzahlung Ost in fünf Jahresschritten auf das Niveau in den westlichen Bundesländern ange-hoben.

Der Vertrag kann frühestens nach zehn Jahren gekündigt werden.

Weitere Informationen unter www.gew-tarifrunde.de

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15