GEW zur Novellierung des Hochschulgesetzes
Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt die notwendige Novellierung des rheinland-pfälzischen Landeshochschulgesetzes. Aus Sicht der GEW könnte das neue Hochschulgesetz ambitionierter sein und fällt leider hinter denen anderer Bundesländer zurück, insbesondere im Hinblick auf die paritätische Zusammensetzung von Hochschulorganen oder die Studiengebührenfreiheit bei der Aufnahme eines Zweitstudiums. In Rheinland-Pfalz bleibt es leider bei Zweitstudiumsgebühren. Sehr zu begrüßen ist, dass die professorale Dominanz im Senat gegenüber den ersten Entwürfen entschärft wurde.
Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz: „Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes werden den Hochschulen neue Aufgaben zugewiesen, sei es in der Qualitätssicherung und insbesondere der Studienberatung sowie im Einsatz digitaler Medien in der Lehre. Alle diese zum Teil zusätzlichen Aufgaben erfordern ein Mehr an sächlichen Ressourcen bezüglich Ausstattung und Räumlichkeiten sowie ein Mehr an qualifiziertem Personal. Ohne zusätzliche Mittel sind diese Aufgaben nicht zu leisten und führen nicht zum gewünschten Erfolg.“
In Anbetracht der finanziellen Ausstattung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz, die sich im Vergleich der Bundesländer immer noch im unteren Drittel befindet, sind zusätzliche finanzielle Mittel in der Grundfinanzierung unabdingbar. Diese werden auch durch die im Rahmen des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ bereitgestellten Mittel nicht kompensiert.
„Eine Verbesserung der Studierendenerfolgsquote erfordert nicht nur den Einsatz neuer Lehr- und Lernformate und Beratungsangebote, sondern in erster Linie eine wesentlich bessere Betreuungsrelation, insbesondere an den Universitäten des Landes“, so Hammer weiter.
Die GEW vermisst eine Berücksichtigung des Bereiches Wissenschaftsmanagement, in dem zunehmend mehr wissenschaftliches Personal beschäftigt wird. Hier ist eine Professionalisierung u.a. auch durch Verstetigung von Stellen unabdingbar.
Mainz, den 04.03.2020