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GEW-Pressestatement zur Wiedereröffnung der Schulen und Kindertagesstätten

„Schulen und Kindertagesstätten nur schrittweise öffnen – Gesundheitsschutz muss Vorrang haben“, das sind die Kernforderungen des rheinland-pfälzischen GEW-Landesvorsitzenden Klaus-Peter Hammer im Zu­sammenhang mit der Diskussion um Lockerungen der Beschränkungen aufgrund der Coronakrise.

Die Kinder und ihre Erzieherinnen und Erzieher an den Kindertagesstätten freuten sich ebenso wie die Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräfte darauf, dass sie bald wieder gemeinsam ihre Einrichtungen besuchen dürfen. Denn nichts sei pädagogisch fruchtbarer als der direkte soziale Kontakt und das Lernen und Spielen gemeinsam mit anderen.

Hammer weiter: „Doch müssen die hierfür notwendigen Schritte gut überdacht und umfänglich geplant sein. Voreilige Schritte sind zum Schutze aller zu vermeiden. Populismus ist nicht angesagt. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Einhaltung und die Umsetzung von Hygienevorschriften müssen die zent­ralen Leitlinien sein, damit dies erfolgreich gelingen kann.“

Aus Sicht der GEW Rheinland-Pfalz könnten die Empfehlungen der Wissenschafts-Akademie Leopoldina lediglich als Orientierung dienen. Sie seien nur bedingt hilfreich, weil sie wenig praktikabel seien. Viele Vorschläge gingen an der Realität in den Bildungseinrichtungen vorbei. Sie entsprächen zudem nicht dem Bildungsauftrag der Kindertagesstätten und Schulen, da sie zu einseitig Übergänge und Prüfungen in den Blick nehmen. Um das Ansteckungsrisiko und die Gefahr erneuter kompletter Schließungen einzelner Schulen und Kitas durch die Gesundheitsämter bei Auftreten des Corona-Virus zu minimieren, seien die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzes dringend zu erfüllen. Deshalb benötigten die Einrichtungen die Zeit, aktualisierte Hygienekonzepte in Abstimmung mit Schulaufsicht und Schulträger und unter Ver­antwortung des lokalen Gesundheitsamtes zu erarbeiten. Dabei sei sicherzustellen, dass die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher die Einhaltung der Hygienevorschriften durch die Kinder sowie die Schü­lerinnen und Schüler auch tatsächlich umsetzen können.

Der GEW-Landesvorsitzende zu den Gesichtspunkten, die unbedingt berücksichtigt werden müssen: „Die Begrenzung der Gruppengröße auf 15 Schülerinnen und Schüler ist auch bei weiterführenden Schulen viel zu groß. Zu viele Klassenräume bieten nicht die Voraussetzungen, damit bei dieser Gruppengröße der not­wendige Mindestabstand eingehalten werden kann. Deshalb sollten aus Sicht der GEW die Lerngruppen nicht mehr als 10 Schülerinnen und Schüler umfassen. Für die Grundschule schlagen wir eine Gruppen­größe von 5 Schülerinnen und Schülern vor. Gerade dieser Altersgruppe ist es schwer zu vermitteln, den entsprechenden Abstand dauerhaft einzuhalten.“

Zudem ist die Problematik des korrekten Umgangs mit einem entsprechenden Mundschutz nicht zu unter­schätzen. „Eine Öffnung der Schulen ist aus Sicht der GEW Rheinland-Pfalz nur mit Tragen eines Mund­schutzes zu verantworten, damit eine Gesundheitsgefährdung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte möglichst vermieden werden kann“, sagt der Landesvorsitzende der GEW, Klaus-Peter Ham­mer. Es müsse unbedingt für jeden Tag und für jedes Kind sowie natürlich auch jede Lehrkraft ein neuer Mundschutz zur Verfügung gestellt werden. Sei dies nicht möglich, dürfe keine Beschulung stattfinden.

Ein weiteres großes Problem bestehe aus Sicht der GEW darin, dass einige Schulen weder über die not­wendigen Desinfektionsmittel noch über warmes Wasser sowie über Seifenspender verfügten, um das re­gelmäßige Händewaschen zu gewährleisten. Die Schulträger seien nun in der Pflicht, diese unabdingbare Ausstattung zu gewährleisten. Ohne diese Voraussetzungen könne die Öffnung einer Schule nicht verant­wortet werden.

Die Hygienepläne der Schulen müssten dringend aktualisiert werden und umsetzbar sein. Dabei hätten die Schulträger sicherstellen, dass die darin enthaltenen Vorgaben zur Reinigung eingehalten werden. Aus Sicht der GEW müssten die Schulen täglich gründlich gereinigt werden, bei Bedarf auch mehrmals täglich, besonders in den sensiblen Bereichen der Toiletten. Vergleichbares gilt auch für Kindertagesstätten.

„Wenn die Schulen und Kindertagesstätten ihren Betrieb wiederaufnehmen sollen, müssen die bisherigen Sonderregelungen für Lehrkräfte und Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören, entsprechend fort­geführt werden, um diese vor Gesundheitsgefährdungen schützen zu können,“ sagt Klaus-Peter Hammer weiter. „Es ist nicht vorstellbar und wäre unverantwortlich, alle Lehrkräfte ausnahmslos wieder zum Dienst in der Schule zu verpflichten.“

Ebenso bestünde Klärungsbedarf für diejenigen Lehrkräfte, die in häuslicher Gemeinschaft mit direkten Angehörigen leben, die zu einer Risikogruppe gehören und zuhause versorgt werden müssen. „Die GEW fordert deshalb, diese Personen, auch wenn sie selbst nicht zur Risikogruppe gehören, von der Verpflich­tung zum Unterricht in der Schule freizustellen.“

Eine besondere Herausforderung bestehe an den Förderschulen im Bereich ganzheitliche und motorische Entwicklung. An diesen Schulen sei es besonders schwierig, die notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten. Eine Staffelung der Gruppengrößen nach Alter und Umfang der Beeinträchti­gung müsse unbedingt beachtet werden.

Allgemein gelte, so Klaus-Peter Hammer: „Die Öffnung der Schulen kann nicht ohne ausreichenden zeitli­chen Vorlauf geschehen. Sie brauchen mindestens eine Woche Vorlauf, damit sie die entsprechenden und passenden Konzepte entwickeln und umsetzen können. Ebenso ist der Transport mit Schulbussen mit dem notwendigen Hygieneschutz nicht von einem auf den anderen Tag organisierbar.“

Die GEW Rheinland-Pfalz sehe auch an einem anderen Punkt einen Dissens zu den Empfehlungen der
Le­opoldina: „Die Aussage, dass ältere Schülerinnen und Schüler besser zu Hause lernen, da sie mit dem On­line-Lernen am besten klarkommen, ist zwar richtig, führt aber auch zu Widerspruch. Es muss mitbedacht werden, dass die 11. Jahrgangsstufen an den G8-Gymnasien sowie die 12. Jahrgangsstufen der G9-Gym­nasien und der Beruflichen Gymnasien die notwendigen Punkte für die Qualifikation für das Abitur bis zum Ende des Schuljahres einbringen sollen. Es ist fraglich, ob reines Online-Lernen ein probates und juristisch sicheres Verfahren sein kann. Das Problem könnte etwas entzerrt werden, wenn an den G9-Gymnasien zumindest im nachfolgenden Schuljahr das 2. Halbjahr der Klassenstufe 13 um drei Monate verlängert werden würde. Ganz gleich, für welches Konzept sich die Landesregierung entscheidet, ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die keine Nachteile für die Schülerinnen und Schüler bedeutet und Abschlüsse ermög­licht. Deshalb muss dringend darüber nachgedacht werden, auch für ältere Schülerinnen und Schüler die Schulen zu öffnen, zumindest für die Erbringung von Leistungsnachweisen. Dies gilt auch für Abschluss­klassen an den Berufsbildenden Schulen.

Hammer abschließend: „Für die GEW ist es offensichtlich, dass die schrittweise Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten nicht einfach umzusetzen sein wird. Schließlich befinden wir uns in einer Situation, für die es keine Blaupause gibt. Doch bei frühzeitiger Planungsmöglichkeit und der notwendigen öffentlichen Transparenz der geplanten politischen Entscheidungen wird es gelingen, sinnvolle Lösungen zu finden.“ Auch hier lohne es sich, mit den Gewerkschaften im Dialog zu sein.

 

 

Mainz, 15. April 2020

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15